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Gegen sechs Studierende der Polizei wird ermittelt. Sie sollen menschenverachtende Nachrichten verschickt haben.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Rassistische Chats: Sechs Berliner Polizei-Studenten müssen die Hochschule verlassen

Sie sollen per Chat Hakenkreuze verschickt und den Holocaust verharmlost haben. Mehrere Studierende dürfen ihre Polizeiausbildung nicht fortsetzen.

Nach dem Bekanntwerden rassistischer Chats sind sechs Berliner Polizei-Studenten suspendiert worden. Sie dürften ihre Ausbildung an der Hochschule für Recht und Wirtschaft jetzt nicht fortsetzen, sagte Polizeisprecher Thilo Cablitz.

An der Hochschule wird für den gehobenen und höheren Polizeidienst ausgebildet. „Wir haben eine klare Haltung, es geht um die charakterliche Eignung für den Polizisten-Beruf und es geht um Verfassungstreue“, sagte der Sprecher.

Wegen mutmaßlicher Volksverhetzung ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen sieben Beschuldigte. Ihnen wird vorgeworfen, in einer Chatgruppe mit 26 Mitgliedern Nachrichten mit menschenverachtendem Inhalt versandt zu haben. Zudem hat die Polizei Disziplinarverfahren gegen die verdächtigen Männer und Frauen eingeleitet.

Eine Polizeisprecherin sagte am Montag, eine Person habe sich nicht in so schwerwiegender Weise an den Chats beteiligt, um ein Verbot der Dienstgeschäfte wie bei den anderen sechs aussprechen zu können.

Hakenkreuze geschickt, Völkermord an Juden verharmlost

Laut Staatsanwaltschaft richteten sich einzelne Mitteilungen, bei denen Hakenkreuze verwendet worden sein sollen, in rassistischer und verächtlichmachender Art auch gegen Asylsuchende. Mit anderen Nachrichten sei der Völkermord an den Juden verharmlost worden.

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Eine Polizei-Dienstkraft hatte den Fall angezeigt. Bei Durchsuchungen wurden in der Vorwoche Smartphones als Beweismittel beschlagnahmt. Die Studenten kannten sich anfangs nicht persönlich, weil sie wegen Corona Online-Unterricht hatten, so die Sprecherin.

Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte die schnelle Aufdeckung der rechten Chats durch die Polizei gelobt. Wer sich als Polizist nicht an die Werte des Grundgesetzes halte und für sie entstehe, müsse mit den beruflichen und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Laut Behörde gibt es bei der Polizei mehr als 30 Disziplinarverfahren wegen anderer problematischer Äußerungen mit Nähe zum Extremismus. Darunter seien mehr als zehn Verfahren, die eine Entfernung aus dem Polizeidienst zum Ziel haben. (dpa)

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