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Gefährliche Szenen am Bahnhof Zoo.

© Video B.Z.

Nach Schleuder-Fahrt in Berlin: Maserati-Drifter muss 600 Euro Strafe für Aktion vor Bahnhof Zoo zahlen

Autos schleuderten vergangenes Jahr bei einem Hochzeitskorso über die Kreuzung am Bahnhof Zoo. Der Mann wurde verurteilt. Der Richter sieht eine Gesetzeslücke.

Eine Showeinlage beim Autokorso einer Hochzeitsgesellschaft sollte es sein. Doch die Szene machte fassungslos: Mitten auf der viel befahrenen Kreuzung am Bahnhof Zoologischer Garten schleuderten mit quietschenden und qualmenden Reifen ein Maserati und ein BMW.

Sie drehten Kreise, auch „Donuts“ genannt. Einer der Fahrer musste sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Wie ist so eine Aktion rechtlich einzuordnen? Die Frage ist umstritten.

Die Anklage lautete auf verbotenes Kraftfahrzeugrennen und versuchte Nötigung. Ardonit M. habe eine „maximaler Rotationsbewegung“ angestrebt. Für etwa zehn Sekunden habe er mit einem Maserati eine 360-Grad-Kehre auf der Stelle vollzogen – über den gesamten Kreuzungsbereich „und mit hoher Gefahr des Kontrollverlustes“. Der Verteidiger dagegen sah keine Strafbarkeit.

Zwei Videos gibt es, die das wilde Manöver belegen. Zehn Sekunden, in denen sich am Nachmittag des 9. Februar 2020 zwei Luxus-Wagen drehten. Ein weiterer Mann schwenkte eine türkische Landesflagge. „Nachdem der Angeklagte das Fahrzeug eineinhalbfach um die eigene Achse gedreht hatte, fuhr er in entgegengesetzter Fahrtrichtung in die Hardenbergstraße ein“, heißt es in der Anklage.

Bei der Aktion sei es dem 22-Jährigen darum gegangen, aus „Geltungssucht“ kurzfristig eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen, um das waghalsige Manöver - ähnlich dem Rallyesport bei driftender Kurvenfahrt – durchführen zu können.

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Eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch den Fahrer M. im Maserati wie ein Beinahe-Unfall ist auf den Videos nicht zu erkennen. M. erklärte über seinen Verteidiger, er sei sich sicher gewesen, dass er andere nicht gefährden würde.

Insgesamt bedauere er sein Verhalten. Spontan sei er auf die „törichte Idee“ gekommen, auf der Kreuzung „Donuts“ zu fahren. Er sei Hochzeitsgast gewesen. Durch den Korso sei die Kreuzung bereits blockier gewesen. „Damit andere tanzen und Fahnen schwenken können.“

Der Richter entschied auf Nötigung - und spricht von einer Gesetzeslücke

Ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen liege nicht vor, sagte der Verteidiger. Es sei von Autorennen und Fortbewegung in dem entsprechenden Gesetz die Rede – „nicht von einem Kreis erzeugen“. Eine Figur sei er gefahren, doch kein illegales Rennen. „Töricht, aber nicht strafbar.“

Der Richter entschied auf Nötigung. Eine Geldstrafe von 600 Euro (30 Tagessätze zu je 20 Euro ergingen gegen M., zudem eine Führerscheinsperre von vier Monaten. Er habe sich im Kreis bewegt und so die Kreuzung gesperrt.

Dadurch seien andere Autofahrer zumindest verzögert losgefahren. „Auch Fußgänger und Fahrradfahrer konnten sich aus schierer Angst nicht so bewegen, wie sie wollten.“ Doch ein verbotenes Autorennen sah das Gericht nicht.

„Es ist ein Fahren im Kreis“, sagte der Richter. Hinsichtlich von „Donuts“ auf der Straße sehe er derzeit eine Gesetzeslücke. Mit Rechtsmitteln gegen das Urteil wird gerechnet.

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