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Seit über drei Jahren sitzt Eren T. wegen Mordes in der JVA Tegel.

© Paul Zinken/dpa

Nach Mord an schwangerer Freundin: Mörder wird nach Haft abgeschoben

2015 verbrannte ein 20-Jähriger seine schwangere Freundin in einem Wald in Adlershof. Jetzt ist klar: Nach Haftende wird der Mörder in die Türkei abgeschoben.

Es ist ein Fall, der seit Januar 2015 immer wieder für Entsetzen sorgte. Zwei 20 Jahre alte Männer hatten damals die 19 Jahre alte Maria P. unter einem Vorwand in einen Wald in Adlershof gelockt, sie mit einem Brotmesser in den Bauch gestochen und anschließend bei vollem Bewusstsein mit Benzin übergossen und angezündet. Maria P. war damals im achten Monat schwanger, Eren T., einer der Täter, war der Vater des Kindes. Beide Täter, Eren T. und Daniel M., wurden im Februar 2016 zu Jugendstrafen von 14 Jahren Haft verurteilt. Jetzt steht fest: Wenn Eren T. seine Haft verbüßt hat, wird er in sein Heimatland Türkei ausgewiesen werden, das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte den Ausweisungsantrag der Ausländerbehörde.

Eren T. wehrte sich gegen die Ausweisung

Seit der Urteilsverkündung vor über drei Jahren verbüßt Eren T. seine Strafe in der JVA Tegel. Bereits im Juni 2018 stellte die Ausländerbehörde einen Ausweisungsantrag gegen Eren T., der die türkische Staatsbürgerschaft trägt. Eine Ausweisung ist die notwendige Voraussetzung für eine Abschiebung. Dagegen hatte der Verurteilte Klage eingereicht, "er sei im Bundesgebiet geboren, aufgewachsen und sozialisiert worden. Die türkische Sprache beherrsche er nur unvollkommen, da innerhalb der Familie überwiegend Deutsch gesprochen werde. Soziale Kontakte in die Türkei bestünden nicht", heißt es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts, das nun die Klage zurückwies.

Verwaltungsgericht gibt Ausländerbehörde recht

Die Ausländerbehörde habe in ihrer Einschätzung richtig gelegen, dass Eren T. "die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährde und aufgrund der Verurteilung wegen einer Straftat gegen das Leben zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr ein besonders schweres Ausweisungsinteresse gegeben sei". Dass Eren T. hierzulande verwurzelt ist, erkannte das Verwaltungsgericht als gegeben, doch die Tatsache, dass der Mord an seiner schwangeren Freundin nicht spontan, sondern geplant gewesen ist und er die "Liebe seiner Ex-Freundin" auf "besonders perfide Art" ausgenutzt habe, um sie und ihr gemeinsames Kind loszuwerden, wiegen in diesem Fall schwerer.

Bis Haftende bleibt Eren T. in Deutschland

Das Urteil des Verwaltungsgerichts bedeutet nicht, dass Eren T. den Rest seiner Strafe in einem türkischen Gefängnis absitzen muss, es ermöglicht lediglich seine Abschiebung nach Haftende, also voraussichtlich am 21. Januar 2029.

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