zum Hauptinhalt
Viereinhalb Jahre Haft für Koks-Taxi-Fahrer

© imago/blickwinkel

Kokain per Lieferservice: Viereinhalb Jahre Gefängnis für Kokstaxi-Fahrer

Erst besorgte er nur Kokain für sich und seine Freunde, dann belieferte ein dreifacher Familienvater immer mehr Abnehmer.

Weil er einen Kokain-Lieferservice betrieben hatte, ist ein 30-Jähriger zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Mann am Mittwoch des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in knapp 60 Fällen schuldig. Teilweise habe der Angeklagte als Mitglied einer Bande agiert, hieß es weiter im Urteil.

Die Gruppierung sei professionell vorgegangen. Das Gericht ordnete die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 20.200 Euro an.

Der Angeklagte hatte zuvor gestanden. Er habe zunächst für sich und einige Freunde Kokain besorgt, erklärte der 30-Jährige. „Dann haben mich auch die Freunde der Freunde angesprochen.“ Um alle Abnehmer beliefern zu können, habe er sich ab Herbst 2018 „Unterstützung“ gesucht. „Ich war aber nicht der alles beherrschende Bandenchef“, so der Angeklagte.

Die Drogen habe er beschafft. Er und einer der Komplizen hätten telefonisch Bestellungen entgegengenommen. Zwei weitere Mittäter hätten die Drogen dann per Auto ausgeliefert.

Zu seinen festen Kunden habe auch eine Polizeibeamtin gehört, so der Mann.

[In unseren Leute-Newslettern aus den zwölf Berliner Bezirken befassen wir uns regelmäßig unter anderem mit Polizei- und Sicherheitsthemen. Die Newsletter können Sie hier kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de]

Ein Ermittler sagte als Zeuge, es habe sich um einen „straff organisierten“ Lieferservice gehandelt. Teilweise seien Bestellungen im Minutentakt aufgenommen worden. Zunächst seien drei Komplizen des Angeklagten ermittelt worden. Gegen diese Männer wurden im Dezember 2019 Haftstrafen von bis zu drei Jahren und neun Monaten verhängt.

Der 30-Jährige wurde im Februar 2020 als mutmaßlicher Chef der Bande verhaftet. Der dreifache Familienvater war Angaben zufolge nach zwei Monaten gegen Meldeauflagen von weiterer Untersuchungshaft verschont worden. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Verteidiger. Die Staatsanwältin hatte fünf Jahre Haft verlangt. (dpa)

Zur Startseite