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Rasendes Auto bei Nacht.

© Frank Rumpenhorst/dpa

Update

Illegales Autorennen in Spandau: Raser: Polizei beschlagnahmt zwei Audis und einen Porsche

Ein Zeuge veranlasste den Einsatz gegen die Raser. Mehr als 30 Autos hat die Berliner Polizei inzwischen beschlagnahmt.

Mitten im Berufsverkehr haben sich drei Raser am Dienstagnachmittag auf der Heerstraße offenbar ein Rennen geliefert. Ein Zeuge alarmierte gegen 16.34 Uhr die Polizei, nachdem er die Männer mit schnellen Fahrstreifenwechseln auf der schnurgeraden Straße entlangrasen sah.

An der Ecke Jaczostraße im Spandauer Ortsteil Wilhelmstadt stoppten die Beamten des Polizeiabschnitts 23 die Autos - einen Audi R8, einen Audi S7 und einen Porsche 911 Carrera, alles Fahrzeuge mit teils deutlich über 400 PS. Die Fahrer, 25, 32 und 27 Jahre alt, mussten ihre Führerscheine abgeben. Es soll sich um zwei Deutsche mit arabischen Wurzeln und einen Deutsch-Libanesen handeln. Die Beamten kassierten auch die Autos ein, bei denen es es sich um zwei Firmen- und einen Mietwagen handele. Für den Einsatz wurden zwei Fahrspuren der Heerstraße stadtauswärts gesperrt. Der Verkehr wurde während des Einsatzes über die Nebenfahrbahn und eine Gegenspur vorbeigeleitet.

Nach Tagesspiegel-Information hat die Berliner Polizei inzwischen mehr als 30 Autos von Rasern beschlagnahmt. Vor Gericht ist bisher kein Fall verhandelt worden, der auf den Mitte Oktober 2017 neu ins Strafgesetzbuch aufgenommenen Paragrafen 315d und 315f basiert. Demnach sind illegale Rennen sowie extreme Raserei Einzelner nicht mehr nur Ordnungswidrigkeiten, sondern Straftaten. Die verwendeten Autos "können eingezogen werden" - und zwar auch dann, wenn sie beispielsweise innerhalb der Familie geborgt waren.

Wer trotz Sperre fährt, macht sich strafbar

Ergänzt wurde auch der Paragraf 69, in dem nun auch illegale Rennen als Grund genannt werden, "den Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen". Anders als beim "normalen" Fahrverbot wird also nicht nur der Führerschein eingezogen, sondern auch die Fahrerlaubnis, auf der der Schein basiert. Die Täter müssen sich also nach Ablauf der Sperre - und je nach Vorgabe durch die Justiz - außerdem nach einer im Volksmund "Idiotentest" genannten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) - wieder zur Fahrschule anmelden. Wenn sie sich vorher ans Steuer setzen, begehen sie automatisch eine weitere Straftat.

Die Verschärfung des Strafrechts hatte der Bundestag auch im Gefolge des sogenannten Ku'damm-Raser-Unfalls beschlossen. Die beiden Männer, die bei einem Rennen auf der Tauentzienstraße einen Unbeteiligten umgebracht hatten, waren vom Berliner Landgericht wegen Mordes verurteilt worden. Allerdings hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil inzwischen aufgehoben, sodass eine andere Kammer des Landgerichts den Fall neu verhandeln muss.

In ihrem Vorgehen gegen die Raser wollen Polizei und Staatsanwaltschaft in Berlin möglichst bald Präzedenzfälle schaffen.

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