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Blick ins Landgericht Berlin.

© Rolf Kremming/dpa

Update

Gewaltsamer Tod einer Berliner Schülerin: 15-Jährige erwürgt – lebenslange Haft wegen Mord und Vergewaltigung

Er hat eine Schülerin vergewaltigt und erwürgt. Nun ist der 42-jährige Bekim H. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Die Schülerin kam von einem Treffen mit Freundinnen und war fast zu Hause, als sie in die Falle eines Fremden ging: Wegen Mordes an der 15-Jährigen wurde Bekim H. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Der 42-Jährige sei des Mordes und der Vergewaltigung schuldig, begründete das Berliner Landgericht am Dienstag. Er habe die Schülerin auf einer Brache an der Rummelsburger Bucht sexuell angegriffen und dann aus Angst vor Entdeckung und Strafverfolgung erwürgt, sagten die Richter.

Es war nach Mitternacht, als die Schülerin eines Gymnasiums in der Nacht zum 5. August 2020 am S-Bahnhof Ostkreuz auf Bekim H. traf – einem ihr Fremden. Sie habe ihn zunächst freiwillig begleitet, so die Staatsanwaltschaft. An der Rummelsburger Bucht habe er die Schülerin plötzlich zu Boden gebracht und in ein Gebüsch gezerrt.

Nur Stunden später ging H. in Begleitung eines Rechtsanwaltes zur Polizei. Er wolle auf ein Opfer aufmerksam machen, das verletzt oder getötet worden sei, erklärte er und führte die Beamten zur Leiche. Zur Tat sagte er damals nichts.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten auf lebenslange Haft und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert. Die Verteidiger stellten keinen konkreten Strafantrag. Sie widersprachen einem Gutachten, nach dem ihr Mandant voll schuldfähig war bei der Tat im letzten August.

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Die Frage der Schuldfähigkeit spielte eine große Rolle im Prozess. Denn schon viele Psychiater und Psychologen haben sich bereits um Bekim H. bemüht. Er war 13 Jahre im Maßregelvollzug untergebracht – nach einer Vergewaltigung.

Bei der Tat sei er wegen einer Erkrankung schuldunfähig gewesen, hieß es später im Urteil. Im Juni 2014 wurde er in einem Gutachten als nicht mehr gefährlich eingestuft und zur Bewährung sowie unter Führungsaufsicht aus dem Maßregelvollzug entlassen – allerdings dann doch nicht konsequent kontrolliert und überwacht.

Auch im jetzigen Prozess ging eine Psychiaterin in ihrem vorläufigen schriftlichen Gutachten von einer eingeschränkte Steuerungsfähigkeit aus. Nach zweimonatigem Prozess und der Aussage der letzten Lebensgefährtin des mutmaßlichen Mörders kam die Gutachterin zu einem anderen Schluss. H. sei voll schuldfähig.

Die Psychiaterin sagte weiter, es liege bei H. zwar eine hirnorganische Störung vor. Diese aber habe nicht zu der Tat geführt. „Dissoziales Verhalten“ habe sich bei H. eingeschliffen – seit seiner Jugend. In der Zeit im Maßregelvollzug sei sehr viel versucht worden. H. aber habe sich allem entzogen.

Er besitze die Fähigkeit, „zu manipulieren, zu täuschen, zu tricksen.“ H. hatte im Prozess behauptet, er habe die 15-Jährige nach freiwilligem Sex „leicht gewürgt“, nicht töten wollen. Sie habe sich plötzlich nicht mehr bewegt.

Die Verteidiger erklärten, möglicherweise sei ein epileptischer Anfall Todesursache gewesen. Charité-Rechtsmediziner Michael Tsokos wurde nun als Experte befragt. Er ließ keinen Zweifel: „Es gibt keine Befunde für einen epileptischen Anfall, klare Todesursache war das Erwürgen.“

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