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Mini-Kameras an der Weste sollen helfen, Polizeieinsätze besser zu dokumentieren.

© Paul Zinken/dpa

Fortschritt im neuen Polizeigesetz: Polizei und Rettungsdienst in Berlin bekommen Bodycams

Im Ringen um die Novellierung des Berliner Polizeigesetzes sollen erste Einigungen erzielt worden sein.

Nach monatelangem Streit um ein neues Polizeigesetz (ASOG) scheinen sich nun die Innenexperten der Koalition auf Fachebene auf ein Grundgerüst der Reform geeinigt zu haben. Ein entsprechender Entwurf werde den Fraktionen in Kürze vorgelegt, bestätigte der Innenpolitische Sprecher der SPD, Frank Zimmermann, am Sonnabend.

Telefonüberwachung, Bodycams und Sicherheitsgespräch

Wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen Polizisten und Rettungskräfte künftig mit Bodycams ausgestattet werden, um Einsätze besser dokumentieren zu können. Außerdem soll die Telefonüberwachung (TKÜ) anders als bislang auch zur Gefahrenabwehr möglich sein. Bislang mussten Abhörmaßnahmen durch die Staatsanwaltschaft genehmigt werden, es mussten also schon konkrete Ermittlungen zu einer Straftat vorliegen. Nun sollen auch Gefährder belauscht werden können.

In diesem Zusammenhang sollen nach der Novellierung auch sogenannte Sicherheitsgespräche möglich sein, in denen potentielle Opfer von Straftaten gewarnt werden. Nach dem Bekanntwerden von rechtsextremen Todeslisten, wurden Betroffene bislang nicht gewarnt.

Kein finaler Rettungsschuss

Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP), begrüßte den Fortgang der Verhandlungen: „Mit den Verbesserungen bei der TKÜ und der Einführung von Bodycams kommt man zwei zentralen GdP-Forderungen nach.“ Dass es weder in der angestrebten Erweiterung von Videoüberwachung, noch in der Regelung des finalen Rettungsschusses Bewegung gebe, könne er nicht nachvollziehen.
Auch wenn der aktuelle Stand der Verhandlungen noch wenig Definitives hat, zeichnet sich bereits ab, dass die künftige Fassung deutlich liberaler als in anderen Bundesländern ausfallen wird. So soll beispielsweise der Unterbringungsgewahrsam, also eine Präventivhaft, von vier auf zwei Tage herabgesetzt werden.

Die Linke setzt sich außerdem dafür ein, dass bloße Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht nicht mehr zur Definition von kriminalitätsbelasteten Orten dienen dürfen. Eine Reaktion der Fraktionen auf den Entwurf wird im Januar erwartet.

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