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Nach einem Aufruf in sozialen Medien ist es 2019 auf dem Berliner Alexanderplatz zu einer Massenschlägerei gekommen.

© Monika Wendel/dpa

Eskalation am Alexanderplatz in Berlin: Dauerarrest nach Massenschlägerei bei Youtuber-Treffen verhängt

Rund 300 Jugendliche trafen sich im März 2019. Grund war der Streit zwischen zwei verfeindeten Influencern. Es kam zu Gewalt. Ein 19-Jähriger wurde verurteilt.

Nach einem Aufruf in den sozialen Netzwerken trafen sich zwei Youtuber-Gruppen auf dem Alexanderplatz - es kam zu einer Massenschlägerei. Zwei Männer sollten sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten.

Nur Mahmoud C. erschien und erhielt am Ende eine Woche Dauerarrest. Der Hauptangeklagte, 19-jährig und als Youtuber unter „Bahar al Amood“ bekannt geworden, fehlte. Er soll kürzlich in Serbien festgenommen und mit elektronischer Fußfessel unter Hausarrest gestellt worden sein.

Rund 300 Jugendliche und junge Männer hatten sich am 21. März 2019 getroffen. Auslöser war ein Streit zweier Influencer: „Bahar al Amood“ aus Berlin und der aus Süddeutschland angereiste Youtuber „ThatsBekir“ standen sich gegen 17.20 Uhr gegenüber.

Der 19-Jährige aus Berlin habe dem Kontrahenten laut Anklage „unvermittelt mindestens einmal mit der Faust in das Gesicht geschlagen“. Mahmoud C. habe einen anderen Mann in den Schwitzkasten genommen, in dessen Richtung ein unbekannter Mittäter geschlagen habe.

C. gab sich nun ahnungslos. Er könne sich kaum erinnern. „Mein Gedächtnis ist nicht so gut“, erklärte er. Mit „Bahar al Amood“ sei er nicht mehr befreundet. Von „Gruppendynamik“ sprach sein Anwalt. Auf Videoaufnahmen sei zudem „nicht zu sehen, wer wehrt sich und wer greift an“. Freispruch verlangte der Verteidiger.

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Auch C. habe im Vorfeld des Treffens aufgefordert, zum Alexanderplatz zu kommen, sagte der Staatsanwalt. Ein Video belege das. „Das Gerede ist an der Grenze zum Landfriedensbruch.“ Es sei keine „Spaßveranstaltung“ gewesen.

Eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht zu zwei Wochen Dauerarrest verlangte er. C. habe sich der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. So sah es auch das Gericht und entschied auf eine Woche Dauerarrest.

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