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Therapeut Garri R. steht erneut vor Gericht.

© dapd

Erneuter Prozess nach tödlicher Drogentherapie: Hermsdorfer Drogenarzt hofft auf mildere Strafe

Zwei Patienten starben, fünf wurden vergiftet: Wegen Körperverletzung mit Todesfolge wurde Garri R. zu fast fünf Jahren Haft verurteilt. Er will aber "nur" fahrlässig gehandelt haben und legte Revision ein.

Der Arzt kommt diesmal als freier Mann: Garri R., der im ersten Prozess um den Drogentod zweier Patienten in seiner Hermsdorfer Praxis zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde, steht ab heute erneut vor Gericht. Der 52-Jährige, der bei einer Gruppentherapie einen tödlichen Drogencocktail verabreicht hatte, sorgte mit seiner Revision für die Verhandlung. Und er kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs mit einer milderen Strafe rechnen. Es geht um die Frage, ob der Allgemeinmediziner und Psychotherapeut doch nicht vorsätzlich, sondern „nur“ fahrlässig handelte.

Zwölf Patienten waren am 19. September 2009 zu ihm gekommen. Geplant war eine „gemeinsame Reise“. Die acht Männer und vier Frauen wussten, dass es „Mittel“ geben würde. Es war ihnen auch klar, dass es sich um Drogen handelt. Ein Patient hatte das Ecstasy besorgt. Schon bei früheren „Intensivsitzungen“ in der Praxis von R. war das so. Er setzte auf die in Deutschland wissenschaftlich nicht anerkannte „Psycholytische Psychotherapie“. Sein Drogencocktail sollte „bewusstseinserweiternd“ wirken.

Garri R. füllte das Rauschgift in Gläser. Die Menge war ihm beim Abwiegen noch groß vorgekommen. Er habe nachgewogen und sich auf das Ergebnis verlassen, sagte er im ersten Prozess. Sieben seiner Patienten tranken das Gift. Die Droge wirkte „wie eine Keule“, beschrieb später ein Zeuge. Zwei Männer starben, fünf Patienten erlitten Vergiftungen. R. hatte Schätzungen zufolge die zehn- bis 20-fache Menge in die Gläser getan. Ein „tragischer Unglücksfall“, beteuerte Garri R.

„Auf der Anklagebank sitzt ein examinierter Dealer, ein Verbrecher“, hatte der Ankläger in seinem Plädoyer gesagt und acht Jahre Haft verlangt. Wie er gingen die Richter im Mai 2010 von Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen sowie Körperverletzung in fünf Fällen aus. Bei der Strafe berücksichtigten sie ein „erhebliches Mitverschulden“ der Patienten und die Reue des Arztes. Gegen R. erging zugleich ein Berufsverbot als niedergelassener Arzt und Psychotherapeut. Von weiterer Haft wurde er zunächst verschont.

Die Bundesrichter aber hatten massive Kritik. Alle Gruppenmitglieder hätten frei verantwortlich gehandelt und seien nicht unerfahren im Umgang mit Drogen gewesen. Die „eigenverantwortliche Selbstgefährdung“ der Patienten und eine in diesem Fall ausgeschlossene Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Körperverletzung wird im Prozess erneut in den Mittelpunkt rücken. Acht Verhandlungstage bis Ende Mai sind bislang vorgesehen.

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