zum Hauptinhalt
Meist sind es junge Männer in  schweren Autos, die beim Rasen erwischt werden.

© imago images/Stefan Zeitz

Ein Berliner Ermittler erzählt: 1500 Strafverfahren wegen Raserei seit Oktober 2017

Illegale Autorennen und zu schnelles Fahren sorgen immer wieder für schwere Unfälle. Die Amtsanwaltschaft hat eine spezielle Abteilung für die Ermittlungen.

Raser auf den Straßen der Hauptstadt sind nach Ansicht des Berliner Strafermittlers Andreas Winkelmann egoistische Selbstdarsteller. „Der Teilnehmer an einem Stechen will sich präsentieren, zeigen, was er für ein toller Hecht ist. Das ist wie Bankdrücken auf der Straße, der Fahrer will protzen“, sagte Winkelmann im Interview der „Berliner Zeitung“ (Dienstag).

Er ist Leiter der Spezialabteilung für Verbotene Kraftfahrzeugrennen bei der Berliner Amtsanwaltschaft. Seit Oktober 2017 wurden nach seinen Angaben 1500 Ermittlungsverfahren – auch gegen Unbekannt – eingeleitet. 300 Raser seien rechtskräftig verurteilt worden.

Im Oktober 2017 wurden illegale Autorennen von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat hochgestuft. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Zuvor gab es nur Geldbußen.

Der neue Paragraf 315d im Strafgesetzbuch sieht zudem bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn durch ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ der Tod eines anderen Menschen verursacht wird.

Es sind meist junge Männer zwischen 20 und 35 Jahren

Meist junge Männer zwischen 20 und 35 Jahren - oft mit türkischen, arabischen oder serbokroatischen Wurzeln - mieteten hochmotorisierte Wagen und würden nicht daran denken, bei einem „Stechen“ erwischt zu werden oder andere zu gefährden, so der Amtsanwalt. Viele Rennen auf meist kurzen Strecken würden nachts oder am Wochenende ausgetragen.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

„Wiederholungstäter sind eher selten“, sagt Winkelmann. Viele Ersttäter würden, wenn niemand verletzt wurde, mit einer Geldstrafe davonkommen. Der Führerschein kann beschlagnahmt, das Auto als Beweismittel sichergestellt oder eingezogen werden.

Der Ermittler plädierte für einen Auto-Stufenführerschein. „Warum darf der Fahranfänger zunächst nicht nur einen 75-PS-Wagen fahren und erst fünf Jahre später ein höher motorisiertes Fahrzeug?“ Bislang fehle für eine solche Regelung aber der politische Wille. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false