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Über die Jahre hat sich eine Art Koexistenz zwischen Parkbesuchern und Dealervolk entwickelt.

© imago

Drogen in Berlin-Kreuzberg: Zwei Hintermänner der Dealer vom Görlitzer Park festgenommen

Bei mehreren Wohnungsdurchsuchungen nahm die Polizei am Dienstag zwei Männer fest. Außerdem fanden sie über ein Kilo Marihuana.

Drogenfahndern ist es am Dienstag offenbar gelungen, mehrere Männer aus dem Dealer-Milieu am Görlitzer Park festzunehmen. Laut Polizei wurden am Dienstag Haftbefehle gegen zwei mutmaßliche Drogenhändler im Alter von 24 und 26 Jahren erlassen. Sie stehen im Verdacht, Drogen für die Dealer im Görlitzer Park beschafft und aufbewahrt zu haben.

Bereits am vergangenen Montag durchsuchte die Polizei die beiden Wohnungen in Gropiusstadt und in der Schwiebusser Straße in Kreuzberg. In der Kreuzberger Wohnung fanden die Ermittler rund 1200 Gramm Marihuana. Seit November 2014 seien somit 41 Haftbefehle wegen Drogenhandels in dem Kiez vollstreckt worden, teilt die Polizei mit.

Mit der "Taskforce" auf Dealer-Jagd

Die Dealer-Problematik im Görlitzer Park ist ein Dauerthema bei Politik und Anwohnern. Innensenator Frank Henkel (CDU) hatte im Herbst eine "Taskforce" gegründet, die der Lage Herr werden soll. Diese besteht aus Polizei, Staatsanwaltschaft, Innenverwaltung und Bezirk. Im Januar beschlossen der Senat und die schwarz-rote Regierungskoalition zudem eine Verschärfung der "Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung" zum Umgang mit Cannabis.

Diese sieht unter anderem vor, den Besitz von Cannabis bereits ab dem ersten Gramm strafrechtlich zu verfolgen - wenn der Besitzer in einem "drogenfreien Raum" angetroffen wird. Darunter fällt die Umgebung um Schulen und Kindergärten, aber auch öffentliche Räume wie der Görlitzer Park. Bisher verzichtete die Staatsanwaltschaft bei einer Menge von bis zu zehn Gramm generell auf eine Strafverfolgung, es sei denn es besteht ein öffentliches Interesse.

Von der Verschärfung, die voraussichtlich im April in Kraft treten wird, erhoffen sich die Initiatoren eine noch größere Abschreckungswirkung auf Dealer. Diese konnten sich nach der alten Regelung mit dem Argument "Eigenbedarf" herausreden. Das soll die Reform verhindern.

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