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Charite

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Charité-Prozess: Kein Zeichen von Reue

Kollektives Kopfschütteln begleitet den Prozess um die wegen mehrfachen Mordes angeklagte Krankenschwester der Charité, die offenbar keine Reue für ihre Taten erkennen lässt. Das Urteil wird am Freitag erwartet.

Die Einschätzung des Gutachters über Irene B. war deutlich: Das Handeln der wegen mehrfachen Mordes angeklagten Charité-Schwester war sowohl von "Klarheit und Professionalität" getragen als auch von dem Bewusstsein, dass es strafbar ist, resümierte der Sachverständige. Nach Gesprächen mit der 55-Jährigen konnte der Experte keine Zeichen für eine "eingeschränkte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit" finden. Am Donnerstag werden nun die Plädoyers erwartet, bevor am Freitag das Urteil gesprochen wird.

Nach acht Verhandlungstagen hat sich der Eindruck verfestigt, dass Irene B. wusste, was sie tat und bis heute nicht ernsthaft bereut. Aufmerksam beobachtend und meist emotionslos vermittelte sie das Bild einer selbstbewussten Frau, die ihre eigene "feste ideologische Wertvorstellung" hat. "Von Reue ist nichts zu sehen. Sie sitzt wie eine Königin in ihrer Loge und freut sich im Mittelpunkt zu stehen", sagt Wolfgang Art, dessen Vater durch die Hand der Krankenschwester zu Tode gekommen sein soll.

Sie handelte nach "dem Willen der Patienten"

Mit Ehefrau Judith verfolgte der Professor als Nebenkläger das Verfahren. Er wolle daran erinnern, dass hier über "Menschen" geredet werde und nicht über "Akten", erklärte er. Irene B. hatte gestanden, auf der kardiologischen Intensivstation der Charité vier Patienten durch eine Überdosis an Medikamenten getötet zu haben. Sie habe geglaubt, dass ihr Handeln "dem Willen der Patienten entsprach", sagte sie.

Die Anklage geht sogar von sechsfachem Mord und zweifachem Mordversuch aus. Die Taten sollen sich zwischen Juni 2005 und Oktober 2006 ereignet haben. Seit Januar 1995 hatte Irene B. auf der Intensivstation gearbeitet und sich vorwiegend um schwer kranke Patienten gekümmert. Die Angeklagte, die "ihr Leben von Gott bestimmt sieht" würde das, was sie getan hat nicht als Tötung bezeichnen, sagte der Gutachter. Sie verstehe sich als "Mitwirkende des göttlichen Willens".

"Narzistische Persönlichkeit" mit Selbstwertproblemen

Die 55-Jährige sei eine "narzistische Persönlichkeit" mit Selbstwertproblemen, deren Lebensqualität von "Überleben, Macht haben und etwas schaffen" bestimmt werde. Tatmotiv könnte demnach sein, dass sich Irene B. zur "Abwehr der eigenen Angst vor Tod und Schwäche schützen wollte" und es nicht aushalten konnte, nicht mehr helfen zu können. Ihre Äußerung, sie habe die "Würde der Patienten wieder herstellen wollen" muss für die Hinterbliebenen wie Hohn klingen.

Was Prozessbeteiligte und Zuschauer in den vergangenen Wochen zu hören bekamen, ließ nicht nur den Nebenkläger mit dem Kopf schütteln. Die Aussagen von Charité-Mitarbeitern, darunter Pflegekräfte und Ärzte, hatten auch den Vorsitzende Richter Peter Faust deutliche Worte finden lassen. Bereits nach dem Tod des 77-jährigen Vaters von Wolfgang Arlt am 16. August 2006 hätten in der Charité die Alarmglocken läuten müssen, sagte er.

Schweigen aus Angst, "jemanden unschuldig anzuklagen"

Ein 42-jähriger Pfleger hatte Irene B. gesehen, wie sie dem Patienten "etwas spritzte". Die Ampulle mit dem blutdrucksenkenden Mittel fand er danach, nahm sie an sich und ging in den Urlaub. Die "Angst, jemanden unschuldig anzuklagen" hatten nicht nur den 42-jährige Pfleger schweigen lassen. Auch andere Pflegekräfte und Ärzte handelten ähnlich.

Drei weitere Patienten mussten sterben bis die "vagen Gerüchte"ernst genommen, der Chefarzt informiert und die Angeklagte am 4. Oktober 2006 festgenommen wurde. Derweil sei Kollegen ihr "ruppiger Umgang" mit den Kranken bereits unangenehm aufgefallen. Zeugen berichteten, wie Irene B. die "Reanimation" eines Patienten verzögerte oder über den Tod eines anderen schallend" lachte. Chefarzt Gert Baumann hatte eigenen Angaben nach hingegen "nichts Schlechtes" über die erfahrene, aber als dominant geltende Krankenschwester gehört.

Vor Gericht war der 57-Jährige bemüht, das angekratzte Image des Klinikums wieder aufzupolieren. Er sprach von einem "unseligen Einzelfall", aus dem Konsequenzen gezogen wurden. So gibt es seither eine "Telefon-Hotline" und ein "Fehlermeldesystem". Zudem werden die Todesfälle von externen Intensivmedizinern monatlich untersucht. Fünf in den Skandal involvierte Mitarbeiter wurden außerdem versetzt oder vom Dienst suspendiert. Die Konsequenzen ihres Handelns dürften unterdessen auch Irene B. klar geworden sein. Sollte das Gericht auf Mord erkennen, droht der 55-Jährigen eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Beatrix Boldt[ddp]

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