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Eine Funkstreife im Einsatz.

© dpa

Update

Berlin: Polizei fasst U-Bahn-Pöbler dank Twitter-Video

Ein 23-Jähriger greift einen Polizisten in der Berliner U-Bahn an. Dank eines Twitter-Videos wird er gefasst. Die Staatsanwaltschaft ordnet die Freilassung an.

Es ist ein bemerkenswerter Fall mit Aufregerpotenzial: Die Berliner Polizei hat einen 23-jährigen Mann festgenommen, der in der U-Bahn einen uniformierten Angestellten der Berliner Polizei angepöbelt, bespuckt und bedroht hat. Doch ohne die sozialen Medien wäre das vermutlich nie möglich gewesen. Der Fall offenbart die Grenzen der Strafverfolgungsbehörden, den Einfluss der sozialen Medien und das Empörungspotenzial über angeblich mangelnde Zivilcourage. 

Aber von vorn: Seit Sonntag kursierte ein Video in sozialen Medien, das zeigt, wie ein Fahrgast einen Polizisten in der U-Bahn beleidigt und bedrängt. Der Videoausschnitt dauert eine halbe Minute: Er zeigt, wie ein junger Mann in einer Berliner U-Bahn einen Polizisten des Objektschutzes anpöbelt und schubst. "Ich habe weder Respekt vor Vater Staat, weder Respekt vor dir. Auf deine scheiß Uniform rotze ich, Alter. Hast du gerade gesehen?", sagt der Mann mit aggressiver Gestik. Der beschimpfte Polizist bleibt ruhig, versucht deeskalierend zu wirken. Der Vorfall ereignete sich Freitag vergangener Woche gegen 15 Uhr in der U5 zwischen Wuhletal und Kaulsdorf Nord.

"Fass mich noch einmal an, du Wichser", rief der Mann

Als der Mann immer näher an den Beamten drängt, schiebt ihn dieser von sich weg, woraufhin der Mann dem Polizisten einen Schlag in den Bauch versetzt und ruft: "Fass mich noch einmal an, du Wichser" und droht "Dann wirst du von mir ein paar in die Fresse kriegen. Dann kann ich dir versprechen, dass du tot bist."

Der Angriff erfolgte unvermittelt, die Uniform alleine soll Anlass für die Aggression des Mannes gewesen sein, gegen den wegen Beleidigung, Bedrohung und Nötigung ermittelt wird. Der Objektschützer, der in dem Video auch bespuckt wird, löste die Situation schließlich, in dem er die U-Bahn an der nächsten Haltestelle verließ. 

Objektschützer sind nicht für Situationen wie diese geschult

Im Gegensatz zu Vollzugsbeamten haben Objektschützer der Polizei eine kürzere Ausbildung und sind daher nicht jahrelang für Situationen wie diese geschult worden. Zudem haben sie weniger Vollzugsrechte als Polizeibeamte. Die Rechte von ZOS-Angestellten, legitim Gewalt und unmittelbaren Zwang anzuwenden, sind im Vergleich zu Beamten deutlich eingeschränkt.

Der Vorfall löste eine Debatte über Zivilcourage aus - warum etwa der Fahrgast nur mit dem Handy gefilmt hat, aber nicht eingeschritten ist. Inwiefern die anderen Fahrgäste aus Angst nicht eingeschritten sind, blieb dabei zuweilen unerwähnt. Selbst die Polizei Berlin twitterte: „Was die Situation angeht: #ZivileHelden hätten auf viele verschiedene Arten helfen können... Ein Video des Geschehens ins Netz zu stellen ist keine Hilfe.“

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Erst durch das Video gab es eine faktische Öffentlichkeitsfahndung

Nun aber stellt sich heraus: Möglicherweise war es genau richtig, dass der Fahrgast das Geschehen gefilmt und bei Twitter verbreitet hat. Erst dadurch gab es eine faktische Öffentlichkeitsfahndung. Für Staatsanwaltschaft und Polizei wäre die Hürde für die Veröffentlichung von Fahndungsfotos viel zu hoch gewesen - und nach aller Erfahrung nie erfolgt. Ob ein Richter einer Öffentlichkeitsfahndung mit den Bildern zugestimmt hätten, ist mehr als fraglich. Auch weil es eben keine schwere Gewaltstraftat gab. 

Am Freitag teilte die Polizei dann mit: „Der Mann, der einen Kollegen in der #U5 angegriffen hat, konnte identifiziert und heute Mittag im Amtsgericht Tiergarten festgenommen werden.“

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Der 23-jährige Berliner sollte am Samstag einem Richter vorgeführt werden, hatte die Polizei getwittert. Tatsächlich kam es gar nicht dazu, er wurde den Angaben von Samstag zufolge auf Weisung der Staatsanwaltschaft freigelassen - wegen fehlenden Fluchtgefahr. Beim Tatvorwurf der Bedrohung und bei einer festen Wohnanschrift hätte - anders als der Tweet der Polizei suggeriert - kein Gericht Untersuchungshaft angeordnet. Zur Wahrheit des Falls gehört auch: Ohne das Twitter-Video von der Attacke wäre es vermutlich nicht so schnell möglich gewesen, den Mann zu fassen.

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