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15-Jähriger im Mordfall Keira G. festgenommen: In diesem Gebäudekomplex in Alt-Hohenschönhausen starb die 14-Jährige

© dpa / Paul Zinken

Update

Berlin-Hohenschönhausen: Haftbefehl wegen Totschlags im Fall Keira G. erlassen

Das Verbrechen an der 14-jährigen Keira ist offenbar aufgeklärt: Ein 15-jähriger Junge hat die Tat gestanden und kam in Untersuchungshaft. Das Umfeld des erstochenen Mädchens trauert.

Es sollte ein Date werden, lief offenbar völlig aus dem Ruder – und am Ende lag die 14-jährige Keira tot in ihrem Kinderzimmer, verblutet nach mehr als 20 Messerstichen, von denen einer ins Herz traf. Ein 15-jähriger Schulkamerad hat die Tat mittlerweile gestanden. Am Montag führte die Staatsanwaltschaft ihn einem Richter vor, dieser erließ Haftbefehl. Der Junge sitzt nun in Untersuchungshaft.

Der Jugendliche habe im Kern gestanden, seine Bekannte erstochen zu haben, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Montag. Die Hintergründe seien aber weiter unklar.

Aus dem Vorwurf des Totschlags könnte im Laufe der Ermittlungen ein noch schwerer wiegender Mordvorwurf werden, hieß es. Dafür müsste das Motiv klarer werden. Für einen Haftbefehls-Antrag mussten zunächst so viele Beweise wie möglich zusammengetragen werden, erläuterte der Sprecher. Die Voraussetzungen für einen so jungen Verdächtigen seien sehr eng.

Mit mehreren Messerstichen getötet

Der in der Wohnung seiner Eltern festgenommene Schüler soll die 14-jährige Keira G. in ihrem Kinderzimmer mit mehreren Messerstichen getötet haben. Die Mutter hatte ihre Tochter am Mittwoch gegen 17.30 Uhr mit schwersten Verletzungen gefunden, ein alarmierter Notarzt konnte das Mädchen nicht mehr retten.

Er ist noch nicht 16 Jahre alt, und hier regelt das Jugendgerichtsgesetz in Paragraf 72 Absatz 2, dass Untersuchungshaft, jedenfalls wegen Fluchtgefahr, nur unter sehr engen Voraussetzungen verhängt werden darf, nämlich wenn der Tatverdächtige bereits Anstalten zur Flucht gemacht oder keinen festen Wohnsitz hat.

In Betracht komme in diesem Fall aber Verdunkelungsgefahr, hieß es aus der Staatsanwaltschaft im Vorfeld – er solle keine Gelegenheit bekommen, auf Beweise einzuwirken. Ein Haftbefehl gegen einen Jugendlichen muss besonders gut begründet werden, denn Vorrang haben mildere Mittel – etwa die Unterbringung in einem geschlossenen Heim. Ein solches hatte Berlin jahrelang nicht; mittlerweile gibt es wieder eins.

Beschleunigtes Verfahren bei Jugendlichen

Kommt ein Jugendlicher tatsächlich in Untersuchungshaft, muss sein Verfahren besonders beschleunigt durchgeführt werden. Die Verhandlung vor Gericht – bei Totschlag ist auch bei Jugendstrafrecht in erster Instanz das Landgericht zuständig – findet, anders als bei Erwachsenen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Bei einer so schweren Tat wie der Tötung eines Menschen – je nach Motivlage könnte es auch Mord sein – hat der tatverdächtige 15-Jährige mit einer Haftstrafe zu rechnen. Auch hier steht aber nicht der Straf-, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Das kann heißen: Hat der Junge keine schweren Erziehungsdefizite und hat womöglich im Affekt gehandelt, so wären fünf Jahre Haft schon eine recht hohe Strafe, obwohl die Höchststrafe bei zehn Jahren liegt.

Die hohe Zahl der Messerstiche deutet darauf hin, dass es sich um eine Affekttat handeln könnte, der 15-Jährige also völlig neben sich stand. Je schwerer die Erziehungsdefizite eines jugendlichen Angeklagten, desto länger ist es nötig, auf ihn einzuwirken – dann kann die Haftstrafe auch deutlich höher ausfallen.

Sportverein und Schule trauern

Die getötete Keira war in ihrer Altersklasse Berliner Meisterin im Eisschnellauf über 1500 Meter. Ihr Verein, der Berliner TSC, zeigte sich am Montag bestürzt und fassungslos. In einer kurzen Mitteilung auf der Homepage des Clubs wurde ein Foto der Sportlerin veröffentlicht. „Mit tiefer Bestürzung“ habe man von ihrem Tod erfahren, „vor allem unter Beachtung ihres jugendlichen Alters.“ Es sei schwer, in dieser Situation die passenden Worte zu finden. Man fühle mit den Angehörigen.

Auch der Leiter der Schule, auf die Opfer und möglicher Täter gegangen sind, äußerte sich zum Fall. „Fassungslos stehen wir vor diesem entsetzlichen Verbrechen“, schreibt Tobias Barthl auf der Webseite des Grünen Campus Malchow. Mit Schulpsychologen und Krisenteam versuche man, die Situation zu meistern.

Instrumentalisierung im Netz

In den vergangenen Tagen hatten zahlreiche rechtspopulistische Internetseiten das Verbrechen instrumentalisiert und einen Zusammenhang mit der vor wenigen Wochen im pfälzischen Kandel von einem afghanischen Flüchtling getöteten 15-Jährigen Mia konstruiert. Vermutlich deshalb hat die Polizei als präzise Angabe zum Tatverdächtigen zunächst nur die „deutsche Staatsangehörigkeit“ genannt.

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Bereits am Tag nach der Tat hatte das Präsidium über Twitter gemahnt: „Bitte beteiligen Sie sich nicht an kursierenden Spekulationen.“ Nach der Festnahme meldete sich dennoch unter anderem der Berliner AfD-Abgeordnete Gunnar Lindemann so bei Twitter zu Wort: „Warum werden keine weiteren Details bekannt gegeben? Zum Beispiel die Täterherkunft? Soll hier wieder etwas schön geredet werden?“ Die Polizei antwortete ihm mit dem Hinweis auf den Pressekodex.

Intensiv hatte die Polizei im persönlichen Umfeld der 14-Jährigen ermittelt, vor allem in sozialen Netzwerken, in denen das Mädchen aktiv war. Unbestätigten Informationen zufolge soll das Mädchen zuvor von einem „Date“ am Tag des Verbrechens gesprochen haben. (Mit dpa)

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