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Ein Pkw in Berlin wird abgeschleppt (Symbolbild).

© imago/Jürgen Ritter

Behördenposse in Neukölln: Zivilstreife nach Drogenrazzia abgeschleppt

Eine Firma setzte den Toyota um und wollte dessen Standort erst mitteilen, wenn die Kosten erstattet sind. Die Justiz kam nicht zur Hilfe. Dann hatte ein Polizist die zündende Idee.

Im Fernsehkrimi käme diese Story wenig überzeugend rüber, „an den Haaren herbeigezogen, so was gibt’s doch gar nicht“. Doch die Geschichte, die hier erzählt wird, ist tatsächlich passiert, und zwar der Berliner Polizei am 31. Juli in der Gropiusstadt. Nach einer Drogenrazzia wollen zwei Kommissare um 22 Uhr in ihren Streifenwagen steigen. Doch das Zivilfahrzeug, ein Toyota, ist weg.

Schnell stellt sich raus, der Wagen wurde nicht gestohlen, sondern umgesetzt. Und zwar von einem privaten Abschleppunternehmen, schließlich habe das Auto auf Privatgrund gestanden. Um 22.20 Uhr ruft die Polizei die in Moabit ansässige Firma an. Nein, der Standort des Toyota werde erst genannt, wenn die 321 Euro Umsetzkosten bezahlt seien, so eine Mitarbeiterin.

Auch der Hinweis des Wachleiters des Abschnitts 56, dass es sich um ein „im Einsatz befindliches Polizeifahrzeug handelt, das auch entsprechend ausgestattet ist“, beeindruckte die Firma nicht. Ein Vorgesetzter teilte der Polizei mit, das „interessiere“ ihn nicht. Die 321 Euro seien fällig, dann erfahre die Polizei den Standort, basta. Dass in dem Auto auch die beschlagnahmten Drogen lagen, hatte der Wachleiter lieber nicht verraten.

Keine Hilfe von der Justiz

In ihrer Verzweiflung bat die Polizei die Justiz um Hilfe. Und blitzte ab. Ein Bereitschaftsrichter beschied, der „zivile Rechtsstreit“ zwischen Polizeipräsident und Abschleppfirma P. sei nur gegen Zahlung der 321 Euro zu lösen. Mittlerweile war es 23.30 Uhr, wie es in einem internen Bericht heißt. Parallel zu den Überlegungen, die 321 Euro irgendwie aus „dienstlichen Mitteln“ zu organisieren, hatte ein Polizist eine zündende Idee. Die Digitalfunker sollen das Funkgerät im Auto orten. Das ging schneller als die Telefonate mit dem Abschleppunternehmen. Um 0.14 Uhr war der Standort des Toyota ermittelt, er war etwa drei Kilometer entfernt am Stadtrand abgestellt worden.

So weit, so schlecht. Der Wachleiter fand die Geschichte so unglaublich, dass er die „entsprechenden Stellen“ im Präsidium, nämlich die Rechtsabteilung, um eine Einschätzung bat. Diese liegt mittlerweile vor, sie hat es in sich: Das Abstellen eines Polizeiautos im Einsatz ist nach Straßenverkehrsordnung („Sonderrechte“) erlaubt. Die Firma hätte den Wagen nicht abschleppen dürfen.

"Anfangsverdacht der Erpressung"

Und: „Mit Verweigerung der Herausgabe des Abstellortes liegt der Anfangsverdacht der Erpressung vor“, schreiben die Juristen im Präsidium: „Beim Vorliegen eines Anfangsverdachts wären die Kollegen sogar verpflichtet, strafprozessuale Maßnahmen zum Nachteil der Abschleppfirma einzuleiten.“

Eine abschließende Bemerkung dürfte jeden Autobesitzer interessieren: „Die geforderten 321,00 Euro erscheinen zu hoch angesetzt.“ Dringend werden alle Berliner Polizisten für künftige Abschleppfälle ermahnt, in solchen Fällen niemals ein „Zahlungsversprechen“ abzugeben und schon gar nicht eigenmächtig zu bezahlen, auch nicht aus der „Kaffeekasse auf dem Abschnitt“.

Telefonisch erfuhren die Polizeijuristen vom Abschleppjuristen, dass seine Firma sehr wohl einen Anspruch auf das Geld habe. Es scheint also, dass die Geschichte dieser Drogenrazzia noch nicht zu Ende ist.

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