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Das Gemälde "Alpenlandschaft" ist eines der drei Landschaftsbilder, das vom Landeskriminalamt beschlagnahmt wurde.

© REUTERS/Fabrizio Bensch

Update

Auktion in Pankow: LKA beschlagnahmt angebliche Hitler Bilder

Am Donnerstagnachmittag sollten im Berliner Auktionshaus Kloss drei Aquarelle versteigert werden, die die Signatur "A. Hitler" tragen.

Von Fatina Keilani

Das Landeskriminalamt Berlin hat am Donnerstag in Pankow drei Aquarelle beschlagnahmt, die angeblich Adolf Hitler gemalt haben soll. Es werde wegen des versuchten Betruges und wegen Urkundenfälschung ermittelt, teilt die Polizei auf Twitter mit. Dem Tagesspiegel sagte ein Polizeisprecher, eine Privatperson habe über die Internetwache der Polizei angezeigt, dass die Bilder, die dort angeboten werden sollen, gefälscht seien. Daraufhin habe man gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft einen Beschlagnahmebeschluss erwirkt und sei zum Auktionshaus gefahren.

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Die drei Aquarelle sind mit "A. Hitler" signiert und sind auf die Jahre 1910 bzw. 1911 datiert. Es handelt sich um Landschaftsbilder mit den Titeln "Rheinlandschaft", "Alpenlandschaft" und "Niederthal, Vent". Es ist bekannt, dass Hitler als junger Mann in seinen Zwanzigern Kunstmaler werden wollte, was jedoch scheiterte. Die Jahre 1910 und 1911 fallen in diese Zeit.

Die drei Gemälde tragen die Signatur "A. Hitler".
Die drei Gemälde tragen die Signatur "A. Hitler".

© REUTERS/Fabrizio Bensch

Die beschlagnahmten Bilder sollten am Donnerstag im Auktionshaus Kloss in Pankow versteigert werden. Das Startgebot hätte je Bild 4000 Euro betragen sollen. Das Auktionshaus zeigte sich am Freitag verärgert über Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Vorgang. Inhaber Thorsten Benneckenstein teilte mit: "Wir verwahren uns mit aller Entschiedenheit dagegen, dass uns von unberufener Seite eine Nähe zum nationalsozialistischen Gedankengut allein deswegen unterstellt wird, weil wir - ähnlich wie andere Auktionshäuser weltweit, gerade auch in Deutschland - Gegenstände aus dem Nachlass Hitlers versteigern."

Das Anbieten solcher Bilder verstoße nicht gegen geltendes Recht; die Motive seien ideologiefrei und erlangten auch nicht durch die Tatsache, dass ihr Urheber einer der größten Verbrecher der Menschheitsgeschichte sei, einen Charakter, der das Wesen des Nationalsozialismus widerspiegele.

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