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Angriff auf Mithäftling brachte ihn erneut vor Gericht : Kindermörder von 2005 bekommt ein Jahr Haft-Aufschlag

Im Jahr 2005 hatte Keith M. einen siebenjährigen Nachbarsjungen in ein Versteck gelockt und zu Tode gequält. Jetzt schlug er in der Haft wieder zu und bekam dafür ein weiteres Jahr Gefängnis. Beim nächsten Mal könnte ihm die Sicherungsverwahrung drohen.

Wieder schlug Keith M. zu. Wieder wurde der junge Mörder, der als 16-Jähriger den siebenjährigen Christian aus Zehlendorf grausam umgebracht hatte, ein Fall fürs Gericht. Im fünften Verfahren nach seiner Verurteilung zur höchstmöglichen Jugendstrafe von zehn Jahren ging es um einen Angriff auf einen Mithäftling. Ein Geständnis gab es nicht von dem inzwischen 23-jährigen Angeklagten. Er sprach von einer Prügelei, wie sie eben vorkomme. Dass er auf einen Wehrlosen mit der Faust eingedroschen habe, stimme nicht. Keith M. war 2006 als Mörder verurteilt worden. Er hatte den Nachbarsjungen Christian Ende August 2005 in ein Versteck gelockt, dort mit der Faust, einem Ast sowie massiven Tritten zu Tode gequält. Drei Tage später wurde er gefasst. Damals soll er erklärt haben, er habe schon immer mal jemanden umbringen wollen. Inzwischen befindet sich Keith M. seit siebeneinhalb Jahren in Haft. Im August 2015 hätte er die Jugendstrafe verbüßt. „Eigentlich denkt man, dass jemand wie Sie, der so viel Schuld auf sich geladen hat, den Rest seines Lebens in Buße und Demut verbringt“, hielt ihm der Richter nun vor. Keith M. zuckte daraufhin nur leicht mit der Schulter. In Haft erwischte man ihn mit Cannabis, dann pöbelte er, drohte Ende 2009 einem Arzthelfer mit dem Tode, schlug im Herbst 2011 einem Justizbediensteten aus Ärger über einen abgestellten Fernseher einen Schnellhefter ins Gesicht. Für diese Körperverletzung bekam Keith M. im Juli 2012 weitere sechs Monate Haft. Nur zwei Tage später soll er nach einem Streit an einer Tischtennisplatte einen Justizbediensteten zur Seite geschubst und dann einen 19-jährigen Mithäftling attackiert haben, der bereits von einem anderen Wärter festgehalten wurde. Für die ersten Straftaten im Gefängnis wurde M. lediglich nach dem Jugendstrafrecht verwarnt. Doch er ist hinter Gittern volljährig geworden. Der Ankläger sprach aus, was auf den verurteilten Mörder zukommen könnte, wenn er seine kriminelle Karriere fortsetzt: „Beim nächsten Ding werden wir einen Sachverständigen beauftragen und prüfen lassen, ob Sie für die Allgemeinheit gefährlich sind.“ Es ginge damit um die Frage einer Sicherungsverwahrung. Keith M., inzwischen ein leicht untersetzter Mann, nahm es regungslos hin. Er hatte wohl auf entlastende Aussagen von Mithäftlingen gehofft. Auch das Opfer hatte die Sache verharmlost. „Ein bisschen haben wir gezankt, die Sache aber unter uns geklärt.“ Die Beamten schilderten es anders. Demnach prügelte M. auf einen Wehrlosen ein. Zwei bis drei Schläge ins Gesicht seien es gewesen. Das Amtsgericht entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte wegen Körperverletzung sowie Widerstands ein weiteres Jahr Gefängnis.

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