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Die Initiatoren des Volksbegehrens wollen das Land per Gesetz zu mehr Investitionen verpflichten.

© Jörg Carstensen/dpa

Personalmangel in Kliniken: Berliner Senat weist Volksbegehren zurück und zahlt mehr für Pflege

Der Senat erklärt das Volksbegehren für rechtswidrig. Zugleich will er die Pflegeausbildung fördern. Ein Experte soll den Charité-Vorstand verstärken.

Berlins Senat hat sich vor der Sommerpause gleich dreifach den Kliniken gewidmet – mit kontroversen Ergebnissen. Zunächst möchte Bürgermeister Michael Müller (SPD), der Aufsichtsrat-Chef der landeseigenen Charité ist, ein neues Universitätsmedizingesetz ins Abgeordnetenhaus einbringen.

Dem Charité-Vorstand sollen künftig fünf Mitglieder angehören: neben dem Vorstandschef ein Mitglied für „Finanzen und Infrastruktur“, eines für „Wissenschaft“, eines für „Krankenversorgung“ sowie eines für „Personal und Pflege“.

Den bislang dreiköpfigen Vorstand bilden der Krankenhausleiter, die Fakultätsspitze und der Vorsitzende. Vor allem der Posten eines Pflegeexperten im Vorstand der Universitätsklinik gilt in der Branche als Fortschritt.

Als weniger erfreulich ist in den Kliniken am Dienstag die Nachricht aufgefasst worden, dass der Senat das Volksbegehren für gesunde Krankenhäuser für rechtswidrig hält. Nachdem das „Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus“ vor einem Jahr ein Volksbegehren startete, unterschrieben fast 41.000 Berliner das Anliegen.

Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) sagte, sie halte das Begehren politisch für begrüßenswert, rechtlich aber unzulässig. Vereinfacht gesagt, fehle dem Land die Gesetzgebungskompetenz, für die Personalpolitik der Krankenhäuser sei der Bund zuständig.

Initiatoren des Volksbegehrens sehen das Land Berlin in der Pflicht

Die Initiatoren des Volksbegehrens hatten vergangenes Jahr dazu gesagt: Sehr wohl könne man auch auf Landesebene mehr Pflegekräfte für die Krankenstationen erzwingen.

Demnach ermögliche der Paragraf 6 des Bundes-Krankenhausfinanzierungsgesetz folgendes: „Durch Landesrecht können (…) weitere Qualitätsanforderungen zum Gegenstand der Krankenhausplanung gemacht werden.“ Dazu könnten auch „Maßzahlen zur Personalausstattung“ gehören.

Senatorin Kalayci teilte aus Sicht der Beschäftigten am Dienstag aber auch Erfreuliches mit: Man zahle den Kliniken für jeden Ausbildungsplatz bald 500 Euro pro Jahr – bislang sind es 250 Euro. Kalayci war im Juni allerdings deutlich von der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) kritisiert worden; der Senat hatte seinen Haushaltsplan vorgestellt.

Demnach soll es im Jahr 2021 zwar 200 Millionen Euro in Technik und Bauten investiert werden – die BKG hatte jedoch 350 Millionen Euro im Jahr gefordert: „Wer die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessern will, muss investieren. Wer einer wachsenden Zahl an Berlinerinnen und Berlinern Versorgung auf höchstem Niveau bieten möchte, muss investieren.“ In Berlin haben 60 Krankenhäuser gesetzlichen Anspruch auf staatliche Mittel.

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