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Eine unter vielen Männern.

© Oliver Berg/dpa

Paritätsgesetz Berlin: Die Quote würde FDP und CDU guttun

Das geplante Berliner Paritätsgesetz kommt nicht mehr pünktlich zur Wahl – schade, es könnte die Konservativen zu ihrem Glück zwingen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Ronja Ringelstein

Berlin tüftelt an seinem Paritätsgesetz, das für Geschlechtergerechtigkeit im Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen sorgen soll. Die Linke hatte vor einem Jahr ihren Entwurf vorgelegt, die Grünen am Mittwoch und die SPD braucht noch. Ein gemeinsamer Koalitionsentwurf wird – vielleicht – zur Sommerpause fertig. Klar ist: Das Paritätsgesetz wird nicht bei der nächsten Berlin-Wahl 2021 gelten.

Alles bleibt also erstmal beim Alten: Parteien können nicht gezwungen werden, auf ihren Landeslisten zur Wahl abwechselnd Frau und Mann aufzustellen. SPD, CDU und FDP schicken weiter über Bezirkslisten Kandidaten ins Parlament. Jeder Kreisverband in den zwölf Bezirken nominiert selbst – die Macht, sie auszuwählen, verbleibt bei den Kreischefs.

Frauenförderung? Fehlanzeige

Bei der CDU gibt es keine einzige Frau in dieser Funktion. Im Abgeordnetenhaus spiegelt sich das mit einem Frauenanteil der Partei von unter zehn Prozent wider, die FDP bringt es auf 17 Prozent, die SPD quotelt auf den Bezirkslisten – siehe da: 40 Prozent Frauen. Doch in der Berliner FDP und CDU rümpfen sie angesichts einer Frauenquote die Nase, die Parteifreundinnen selbst wollen bloß keine "Quotenfrau" sein. Es gilt als besonders tough, wenn man sich als Frau unter vielen Männern durchgesetzt hat. Frauenförderung? Fehlanzeige. Doch den beiden Parteien sollte eines klar sein: Ihre Männerbanden wirken nicht nur anachronistisch, sondern sie wirken sich auch auf die Qualität ihrer Politik aus. Eine vorgeschriebene Quote, etwa durch ein Paritätsgesetz, könnte sie zu ihrem eigenen Glück zwingen.

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