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Vor Gericht. Die Ärztinnen Bettina Gaber und Verena Weyer.

© Paul Zinken/dpa

Paragraf 219a: Rund 50 Ermittlungsverfahren gegen Berliner Frauenärzte

Wegen Informationen zu Abtreibungen wurden seit 2014 in mehreren Fällen gegen Berliner Ärzte Ermittlungen eingeleitet. Einen Schuldspruch hat es gegeben.

Von Laura Hofmann

Wegen des Informationsverbots für Schwangerschaftsabbrüche sind in Berlin in den vergangenen fünf Jahren 49 Ermittlungsverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte eingeleitet worden. Das geht aus der noch unveröffentlichten Antwort der Justizverwaltung auf eine Anfrage von Maren Jasper-Winter (FDP) hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt.

Fürs laufende Jahr wurde demnach noch kein Verfahren aufgenommen, im vergangenen Jahr waren es 12 Ermittlungsverfahren, 2017 sogar 18. Von 2014 bis heute ist ein Strafverfahren anhängig geworden, das Mitte Juni zu einer Verurteilung von zwei Steglitzer Frauenärztinnen führte.

Der Prozess gegen Bettina Gaber und Verena Weyer war der erste seit der Reform des umstrittenen Paragrafen 219a vor einem knappen halben Jahr. Seitdem dürfen Gynäkologen zwar beispielsweise auf ihrer Internetseite darauf verweisen, dass sie generell Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Aber zu den dafür verwendeten Methoden sind keinerlei Informationen erlaubt.

Gaber und Weyer wurden vom Amtsgericht Tiergarten zu Geldstrafen von jeweils 2000 Euro verurteilt, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Gynäkologinnen kündigten an, weiterhin gegen den Paragrafen 219a zu kämpfen und notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Der Paragraf 219a ist „keine Luftnummer“

„Die Anzahl der Ermittlungsverfahren in den vergangenen Jahren zeigt, dass der Paragraf angewendet wird und es zu Ermittlungen kommt“, sagte Maren Jasper-Winter dem Tagesspiegel. „Es ist nicht gerechtfertigt, dass Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und natürlich die Ärzte selbst mit diesen Verfahren belastet werden.“

Der Steglitzer Fall zeige zudem, dass Ärzte durchaus verurteilt werden können „und dass der Paragraf 219a keine Luftnummer“ sei.

Aus dem Grund gehöre er dringend abgeschafft. Die betroffenen Frauen sollten alle Möglichkeiten haben, sich eigenständig über einen Schwangerschaftsabbruch informieren zu können. „Eine Bevormundung ist nicht der richtige Weg“, sagt Jasper-Winter weiter.

Das Land Berlin hatte im Frühjahr 2018 eine Liste veröffentlicht, auf der aktuell 80 Gynäkologinnen und Gynäkologen gelistet sind, die Abbrüche vornehmen. Auf einer am Donnerstag publizierten bundesweiten Übersicht der Bundesärztekammer sind allerdings nur 56 Frauenärzte aus Berlin aufgeführt. Für ganz Deutschland stehen nur 87 der bundesweit rund 1200 Ärztinnen und Ärzte, die Abtreibungen vornehmen, auf der Liste, die wegen ihrer Unvollständigkeit auch von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kritisiert wurde.

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