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Am S-Bahnhof Ostkreuz ist am Wochenende die Bundespolizei auf der Suche nach "gefährlichen Gegenständen" unterwegs.

© Carsten Koall/dpa

Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz: Bundespolizei verbietet „gefährliche Gegenstände“ in drei Berliner Bahnhöfen

Am Wochenende werden an drei Bahnhöfen verstärkt Kontrollen durchgeführt. Was erlaubt ist – und warum das Verbot nur zwei Tage lang gilt.

Seit Freitag um 12 Uhr gilt an den drei Friedrichshainer Großbahnhöfen Ostbahnhof, Warschauer Straße und Ostkreuz ein von der Bundespolizei verhängtes so genanntes „Mitführverbot für gefährliche Gegenstände“. Das Verbot gilt am Freitag, den 17. September, und Samstag, den 18. September, jeweils bis zwei Uhr morgens des Folgetages.

Die Bundespolizei kündigte an, in dieser Zeit an allen drei Bahnhöfen präsent sein zu wollen und mit verstärkten Kontrollen auf die Einhaltung des Verbots zu achten. Es ist anzunehmen, dass dabei neben sich allgemein auffällig verhaltenden Menschen vor allem junge Männer damit rechnen müssen, kontrolliert zu werden.

Doch was gilt als gefährlicher Gegenstand? Eine beispielhafte Auflistung der Bundespolizei findet sich hier. Nicht nur Messer, Taser, Schläger oder Reizgas gehören dazu, sondern auch andere Gebrauchsgegenstände wie Schraubendreher, die potentiell zu gefährlichen Waffen umfunktioniert werden können.

Ein Twitter-User machte sich daraufhin am Freitag Sorgen, seine Hockeyschläger nicht heimtransportieren zu können. Berliner Bundespolizeisprecher Jens Schobranski beruhigte jedoch auf Anfrage: „Die Kollegen gehen da natürlich mit Augenmaß vor. Wenn jemand offensichtlich seine Trainingsausrüstung transportiert, sollte das kein Problem sein.“ Auch Frauen, die zur Selbstverteidigung Pfefferspray mit sich führten, müssten nicht damit rechnen, dass ihnen das abgenommen wird.

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In der Allgemeinverfügung der Bundespolizei wird „Mitführen“ so definiert, dass ein Gegenstand griffbereit und nah am Körper aufbewahrt wird. „Ein unmittelbarer Zugriff ist in der Regel nicht anzunehmen, wenn ein gefährlicher Gegenstand in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird“ – also etwa ein Hammer in einem Werkzeugkasten.

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Für den Zeitpunkt des Verbots und die damit verbundenen Kontrollen gibt es nach Angaben der Bundespolizei keinen besonderen Grund – bis auf den Punkt, dass es am Wochenende und zwischen 12 und 2 Uhr statistisch gesehen die meisten Gewaltdelikte gebe. Ähnliche punktuelle Verbote von gefährlichen Gegenständen in Berliner Bahnhöfen hatte es in den vergangenen Jahren immer wieder gegeben.

Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau. Der Einsatz von Waffen spielt dabei eine gewichtige Rolle: „Polizeiliche Erfahrungen zeigen, dass gerade in der sogenannten Alltagsgewalt Situationen (unter dem Einfluss von z.B. Alkohol) eskalieren und mitgeführte Waffen und gefährliche Gegenstände eingesetzt werden und die Gesundheit der Opfer schwerer geschädigt wird“, teilte die Bundespolizei mit. Von Verboten und Kontrollen wie an diesem Wochenende erhoffe man sich Prävention und eine Signalwirkung, so Schobranski.

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