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Das Schild der Staatsanwaltschaft Berlin am Eingang zum Gerichtsgebäude in der Turmstraße in Moabit.

© Soeren Stache/dpa

Organisierte Kriminalität: Berliner Staatsanwaltschaft darf Encrochat-Daten verwenden

Das Landgericht hatte sich gegen die Verwendung der Nachrichten aus dem Verschlüsselungsdienst entschieden. Die Staatsanwaltschaft wehrte sich – mit Erfolg.

Von Louise Otterbein

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Verwertung von Daten aus dem verschlüsselten, bei Kriminellen beliebten Messengerdienst Encrochat in Strafprozessen erstritten. Das Kammergericht gab einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts Berlin statt. Konkret darf die Anklagebehörde die Erkenntnisse aus den Nachrichten nun in einem Verfahren gegen einen 31-jährigen mutmaßlichen Drogenhändler verwenden. Das gab die Staatsanwaltschaft am Dienstag auf Twitter bekannt. Noch am selben Tag sei der Angeklagte verhaftet worden.

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Zuvor hatte das Landgericht sich Anfang Juli gegen die Verwendung der Nachrichten aus dem Verschlüsselungsdienst Encrochat entschieden. Es lehnte deshalb die Eröffnung des Prozesses gegen den 31-Jährigen ab und ließ die Anklage nicht zu. Zugleich ordnete das Gericht die Freilassung des Mannes aus der Untersuchungshaft an. Erstmals hatte ein deutsches Gericht damit ein Encrochat-Verfahren gestoppt.

Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Daten ohne konkreten Tatverdacht abgeschöpft worden und die Erkenntnisse daraus deshalb nicht verwertbar seien. Zudem handle es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, weil das Handy des Beschuldigten heimlich infiltriert worden sei.

Ferner hätten die französischen Behörden, von denen die Informationen im Verfahren gegen den 31-Jährigen stammten, die deutschen Stellen darüber in Kenntnis setzen müssen, wenn Personen in Deutschland von den geknackten Daten betroffen sind.

Doch die Berliner Staatsanwaltschaft wehrte sich gegen diese Entscheidung. Das Kammergericht sollte den Fall prüfen, kündigte die Staatsanwaltschaft im Juli an. Nun fiel knapp zwei Monate später die Entscheidung: Das Kammergericht hat die Verwertbarkeit der „Encrochat-Erkenntnisse“ im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung in Deutschland bestätigt, hieß es auf Twitter.

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Sogenannte Kryptohandys von Encrochat wurden vor allem von Kriminellen genutzt. Der Dienst galt wegen seiner aufwendigen Verschlüsselung als nicht zu knacken, die Kriminellen fühlten sich sicher. Doch der Polizei in den Niederlanden und Frankreich war es im vergangenen Jahr gelungen, mehr als 20 Millionen geheimer Nachrichten abzuschöpfen. 60.000 Teilnehmer hatten den aufwendig verschlüsselten Chatdienst genutzt.

Auch die deutschen Behörden haben die Daten aus Frankreich über das Bundeskriminalamt (BKA) bekommen, allein bei der Berliner Staatsanwaltschaft sind bis zu 40 Verfahren anhängig. (Tsp)

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