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Das Land Berlin hatte dem Weihnachtszirkus unter Berufung auf den Tierschutz die Erlaubnis verweigert.

© picture alliance/dpa

Update

Oberwaltungsgericht bestätigt Urteil: Kein Weihnachtszirkus vor dem Berliner Olympiastadion

Der seit 25 Jahren vor dem Olympiastadion veranstaltete „Weihnachtszirkus“ darf weiterhin nicht stattfinden. Die Fläche soll nur als Parkplatz genutzt werden.

Der Berliner Weihnachtszirkus darf nach einer erneuten Gerichtsentscheidung in diesem Jahr nicht vor dem Olympiastadion stattfinden. Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts Ende August hat nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Eilbeschluss vom 4. November bestätigt.

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Anfang 2019 hatte das Land Berlin als Eigentümer der Fläche vertraglich festgelegt, dass der Platz nur noch als Parkplatz genutzt werden darf. Die Senatsverwaltung lehnte es daher ab, die Fläche für den Zirkus zur Verfügung zu stellen. Dagegen ging der Zirkus erfolglos vor.

Seit 25 Jahren fand in der Weihnachtszeit ein Zirkus auf dem Parkplatz statt. Lange war neben der Nutzung als Parkplatz jede andere Nutzung möglich, bedurfte allerdings der Zustimmung. Das Land Berlin hatte laut Gericht seine Zustimmung im Oktober 2018 erstmals unter Berufung auf den Tierschutz verweigert. Damals entschied das Verwaltungsgericht jedoch gegen das Land und berief sich auf die langjährige Praxis, die Fläche zur Verfügung zu stellen.

In dem Zirkus treten Wildtiere wie etwa Elefanten auf. Laut Betreiber können Besucher den Zirkus aber „mit gutem Gewissen“ besuchen. „Die Tiere haben ein behütetes Leben und werden nicht geschlachtet“, heißt es. (Tsp/dpa)

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