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Die Berliner Parks sind beim warmen Wetter gut besucht.

© Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/dpa

Nur noch Obergrenze für „geschlossene Räume“: Berlin will Personenbeschränkungen im Freien aufheben

Der Berliner Senat will die Personenobergrenze im Freien vollständig aufheben. Das geht aus einem Entwurf für die neue Corona-Verordnung hervor.

Der Berliner Senat will die Personenobergrenze im Freien komplett aufheben. Das geht aus einem Entwurf für die neue Corona-Verordnung hervor, der dem Tagesspiegel vorliegt.

Künftig gilt die Begrenzung auf zehn Personen und fünf Haushalte nur noch für "geschlossene Räume".

Lockerungen könnte es außerdem bei der Maskenpflicht geben: In der Gastronomie, im Einzelhandel, in Fitnessstudios und bei Veranstaltungen soll die Maskenpflicht insofern gelockert werden, dass nur noch medizinische Masken notwendig sind und keine FFP2-Masken mehr. 
Hier werden bei der Senatssitzung noch Diskussionen erwartet. Die Gesundheitsverwaltung plädiert für die Beibehaltung der FFP2-Maskenpflicht.

Im Einzelhandel und auf Märkten soll außerdem die grundsätzliche Kontaktnachverfolgung entfallen - es wäre künftig keine Anmeldung mehr durch Formulare oder Apps notwendig. Außerdem könnte die Maximalgröße für Veranstaltungen ohne Testpflicht könnte von 250 Personen auf 500 hochgesetzt werden.

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Auch die Hochschulen können womöglich wieder für Publikum öffnen. Studierende und Lehrpersonal könnten die Universitäten also wieder für Lerngruppen, Treffen oder ähnliches besuchen. Allerdings soll das Sommersemester grundsätzlich auch weiterhin online stattfinden soll.

Lesen Sie hier, welche Corona-Regelungen aktuell noch gelten.

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