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Die Initiative „Berlin autofrei“ fordert eine weitgehend autofreie Innenstadt.

© Christoph Soeder/dpa

Notwendiges Quorum erreicht: Volksentscheid „Berlin autofrei“ geht in die nächste Phase

Die Initiative Berlin Autofrei will die größte autoreduzierte Zone der Welt schaffen. Nun hat der Senat fünf Monate Zeit, ihren Gesetzesvorschlag zu prüfen.

Die Initiative „Volksentscheid Berlin autofrei“ hat nach eigenen Angaben das notwendige Quorum von 20.000 gültigen Unterschriften erreicht, das für die nächste Phase des Volksbegehrens notwendig ist. 

Die Initiative hatte Anfang August mehr als 50.000 Unterschriften eingereicht, von denen der Senat demnach 27.000 als gültig anerkannt hat. Mehr als ein Fünftel der Unterschriften wurde demnach allerdings auch gar nicht mehr geprüft, da das Quorum bereits erreicht worden war.

Der Senat hat nun fünf Monate Zeit, um den Gesetzesvorschlag der Initiative juristisch zu prüfen. Anschließend, sofern es keine juristischen Bedenken gibt, gibt der Senat den Entwurf mit einer politischen Empfehlung an das Abgeordnetenhaus weiter. 

Wird das „Berliner Gesetz für gemeinwohlorientierte Straßennutzung“, wie die Initiative ihren Vorschlag betitelt hat, im Abgeordnetenhaus abgelehnt, will die Initiative mindestens 175.000 Unterschriften für einen Volksentscheid sammeln. Kommt diese Zahl zusammen, könnten alle Berliner:innen 2023 über das Gesetz abstimmen.

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„Wir warten nun gespannt auf die Wahl. Mit ihr entscheidet sich, ob die Verkehrswende in Berlin weiterhin so schleppend voran geht oder ob sie an Fahrt aufnimmt. Das neue Abgeordnetenhaus wollen wir von unserem Autofrei-Gesetz überzeugen“, kündigte Nina Noblé an, Pressesprecherin der Initiative. 

Die wichtigsten Tagesspiegel-Artikel zur Bundestagswahl 2021:

Der Gesetzesvorschlag sieht unter anderem vor, den Autoverkehr innerhalb des Berliner S-Bahnringes massiv zu reduzieren.

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Entstehen soll die größte autoreduzierte Zone der Welt: Autos sollen nur noch in notwendigen Situationen fahren, die Zahl der privaten Fahrten auf zunächst zwölf pro Jahr beschränkt werden. Generelle Ausnahmen sind etwa für Handwerker:innen oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität angedacht.

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