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Unterricht mit Kopftuch - in Berlin nicht erlaubt. Nun klagt eine Lehrerin.

© imago/epd

Neutralitätsgesetz in Berlin: Erste Lehrerin klagt gegen Kopftuchverbot

Durch das Verbot, im Schuldienst auffällig religiöse Kleidung zu tragen, werde sie "unzulässig diskriminiert", sagt eine Berliner Lehrerin. Sollte sie vor Gericht scheitern, könnte sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Es ist ein Rechtsstreit, der politische Folgen haben kann: Erstmals klagt eine muslimische Lehrerin wegen des pauschalen Kopftuchverbots im Schuldienst. Gerade erst hatte sich der Senat festgelegt. Das sogenannte Neutralitätsgesetz soll bleiben, wie es ist, obwohl das Bundesverfassungsgericht die Hürden für Verbote wegen der Bedeutung der Religionsfreiheit vergangenes Jahr heraufgesetzt hat. Danach sollen Kopftücher erst abgenommen werden müssen, wenn konkrete Gefahren für den Schulfrieden drohen.

Die Anwältin Maryam Haschemi, welche die Klägerin vertritt, fordert deshalb, es müsse „gerichtlich geprüft werden, ob das Neutralitätsgesetz dem neuen Urteil entspricht“. Weil das Verbot auffälliger religiöser Kleidungsstücke typischerweise Frauen treffe, werde ihre Mandantin „unzulässig diskriminiert“. Haschemi hatte bereits vor drei Jahren eine Entschädigung für eine muslimische Zahnarzthelferin erstritten, der eine Stelle wegen ihres Kopftuchs verweigert worden war.

Auch die Klage der Lehrerin, die am 14. April 2016 vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden soll, zielt auf Entschädigung. Drei Monatsgehälter werden fällig, wenn Jobbewerber unter Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgewiesen werden. Politisch geht es in dem Verfahren aber um mehr.

Denn eine Verletzung des AGG wäre mit großer Wahrscheinlichkeit nur dann ausgeschlossen, wenn die Richter mit den strengen Neutralitätsvorschriften weiterhin einverstanden sind. Sollten sie dagegen überzeugt sein, dass sie gegen das Grundgesetz verstoßen, müsste der Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden. Auch wenn die Lehrerin mit ihrer Klage in Berlin erfolglos bleibt, stünde ihr dieser Weg offen.

Nach Ansicht vieler Juristen, darunter auch der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses, kann es dann eng werden für den strikten Berliner Kurs. Von allen Anti-Kopftuch-Gesetzen in den Bundesländern hat Berlin das rigideste. Es gilt nicht nur für „Lehrkräfte und andere Beschäftigte mit pädagogischem Auftrag“, sondern auch für Beamtinnen und Beamte, die in der Rechtspflege, dem Justizvollzug oder bei der Polizei beschäftigt sind. Hier gibt es nach Auskunft der zuständigen Senatsverwaltungen allerdings noch keine Gerichtsverfahren.

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