zum Hauptinhalt
Das neue Hundegesetz könnte Verwirrung darüber stiften, was überhaupt als Badestelle durchgeht und was nicht.

© dpa

Neues Hundegesetz in Berlin: Was genau ist nun eine Badestelle?

Nach dem neuen Hundegesetz dürfen Hunde generell nicht mehr an Badestellen mitgenommen werden. Außer es handelt sich um eine Hundebadestelle. Da die nicht gekennzeichnet werden müssen, ist Verwirrung programmiert.

Von Fatina Keilani

Das neue Hundegesetz, das womöglich schon am Donnerstag kommender Woche in Kraft tritt, könnte speziell am Wasser neue Verwirrung verursachen. Es kehrt nämlich die bisherige Lage um: Während es derzeit noch an Liegewiesen und eigens gekennzeichneten öffentlichen Badestellen verboten ist, Hunde mitzunehmen, wird es künftig generell an Badestellen verboten sein – es sei denn, diese sind ausdrücklich als Hundebadestellen gekennzeichnet.

Dann jedoch ist Streit über die Frage programmiert, was eine Badestelle ist, denn nach dem neuen Gesetz sind keine Schilder erforderlich. Ein Mann in Badehose am Wasser könnte dann mit einem Hundebesitzer über die Frage in Streit geraten, ob hier eine Badestelle sei.

Auch auf die Amtsgerichte könnte Arbeit zukommen, denn es ist auch im neuen Gesetz eine Ordnungswidrigkeit und damit bußgeldbewehrt, einen Hund an einen der im Paragrafen 15 genannten Orte mitzunehmen. Es reicht Fahrlässigkeit, damit das Bußgeld fällig wird. „Hab ich nicht gewusst“ als Entschuldigung gilt also nicht. „Dann hätten Sie sich eben informieren müssen“, wäre die Antwort.

Das Gericht kippte das Verbot

Das neue Gesetz enthält einen Passus, der es den Bezirken erlaubt, für bestimmte Gebiete, die der Erholung der Bevölkerung dienen, ein Mitnahmeverbot von Hunden zu erlassen. Diese Regelung hatte die Koalition erst kurz vor Pfingsten als Änderungsantrag eingebracht; sie wurde im Rechtsausschuss beschlossen. Das freut besonders die Stadträtin Christa Markl-Vieto (Grüne) aus Steglitz-Zehlendorf, die versucht hatte, ein Hundeverbot am Schlachtensee durchzusetzen und damit im Dezember vor dem Verwaltungsgericht gescheitert war.

Sie konnte sich auf eine solche Ermächtigung damals nicht stützen und behalf sich deshalb damit, alles als Badestelle auszuweisen. Das sah das Gericht jedoch als Etikettenschwindel an und kippte das Verbot. Markl-Vieto ist deshalb froh über die Neuerung. Sie gehe davon aus, dass sie nun nicht mehr auf das Thema Badestellen zurückgreifen müsse, sondern einfach das Gebiet als hundefrei ausweisen könne. Das werde jetzt geprüft. Auch jetzt gilt wieder ein Hundeverbot am Schlachtensee, diesmal haben Bezirksamt und Berliner Forsten Allgemeinverfügungen verhängt, die das Mitführen von Hunden von Mitte April bis Mitte Oktober verbieten. Auch hiergegen wird bereits geklagt. Das Gesetz muss noch Hauptausschuss und Parlament passieren.

Zur Startseite