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Jetzt ist es Gesetz: Dieser Hund braucht eine Leine oder einen sachkundigen Halter.

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Neues Hundegesetz für Berlin: Hundegesetz beschlossen: Leinenzwang, Kotbeutelpflicht und Sachkundenachweis

Nach vier Jahren Anbahnung und Bello-Dialog ist jetzt das neue Berliner Hundegesetz beschlossen worden. Hier lesen Sie, welche Folgen es hat.

Von Fatina Keilani

Nach Jahren der Vorbereitung und längerem Hin und Her hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag das neue Hundegesetz beschlossen. Seine Regelungen treten nicht alle gleichzeitig in Kraft. Die wesentlichen Änderungen, die auf Hundebesitzer zukommen, sind:

- Die Rasseliste wird flexibler. Sie verschwindet aus dem Gesetz und kommt dafür in eine Verordnung. Die Rasseliste war einer der umstrittensten Teile des Gesetzgebungsverfahrens; insbesondere die Grünen-Politikerin Claudia Hämmerling lehnt diese komplett ab. Laut Justizsenator Thomas Heilmann (CDU), dessen Verwaltung für das Gesetz die Federführung hatte, kann es ohne die Rasseliste aber kein Zucht- und Handelsverbot für Hunde geben. Nach der Neuregelung gelten nur drei statt bisher vier Rassen als gefährlich. Eine Verordnung kann leichter geändert werden als ein Gesetz, weil man nicht das Parlament dafür braucht.

- Im öffentlichen Raum gilt Leinenpflicht für Hunde unabhängig von ihrer Größe. Die Leine hat je nach Gebiet einen oder zwei Meter lang zu sein. Einen Meter etwa auf Straßen und belebten Plätzen oder in Treppenhäusern, zwei Meter zum Beispiel in Grünanlagen. Von der Leinenpflicht befreit sind Hundehalter, die nachweisen können, dass sie sachkundig sind und ihren Hund beherrschen.

- Hunde können nicht mehr einfach wie Sachen verkauft werden, etwa auf dem Flohmarkt. Junge Hunde dürfen nur noch von sachkundigen Züchtern oder Haltern gekauft werden. Der grenzüberschreitende Welpenhandel soll damit erschwert werden. Außerdem werden künftig alle Berliner Hunde über ein Register erfasst.

- Bezirke können Mitnahmeverbote erlassen. Der Streit um das Hundeverbot am Schlachtensee, der am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht erneut stattfand, hätte sich somit erledigt - der Bezirk kann jetzt ganz regulär ein Hundeverbot erlassen.

- Da Hundehaufen schwer zuzuordnen sind, wird das Bußgeld jetzt daran geknüpft, ob jemand, der mit Hund unterwegs ist, einen Kotbeutel dabei hat.

- Dogwalker brauchen künftig eine Genehmigung, wenn sie mehr als vier Hunde gleichzeitig ausführen. Dies ist eine Angleichung an Brandenburg. Zuvor kamen nämlich des öfteren Dogwalker aus Brandenburg nach Berlin, weil es hier bisher kein Limit gibt.

Laut Justizverwaltung gibt es etwa 100 000 angemeldete Hunde in Berlin und schätzungsweise genauso viele nicht angemeldete. Um die 700 Hunde beißen jedes Jahr zu.

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