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Das Thema Wohnen ist in Berlin seit Jahren ein Konfliktfeld von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

© Jens Kalaene/dpa

Exklusiv

Neuer Zwist durch Lompscher-Plan: Mieter von Landesfirmen sollen bei Modernisierungen mitentscheiden

Der Berliner Senat will mehr Mitsprache für Mieter. Landeseigene Wohnungsunternehmen warnen vor Blockaden: Verhindert Mietermacht am Ende Klimaschutz?

Zwischen den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) bahnt sich hinter den Kulissen neuer Streit an. Anlass ist ein Entwurf zur Beteiligung von Mietern an Modernisierungsmaßnahmen, wenn diese direkt betroffen sind.

Das dem Tagesspiegel vorliegende Papier sieht vor, das Mitspracherecht der Mieter vor und während Modernisierungen in Beständen der landeseigenen Unternehmen zu stärken. Die Unternehmen wiederum fürchten eine Behinderung und im schlimmsten Fall Verhinderung von Baumaßnahmen. Sie wehren sich deshalb gegen eine Überregulierung ihrer unternehmerischen Freiheit.

Das Verhältnis der Unternehmen zu Lompscher hatte zuletzt ohnehin gelitten. Die Stimmung bei den laufenden Verhandlungen über eine neue Kooperationsvereinbarung zum Anteil von Sozialwohnungen ist angespannt. Nun führen die neuen Pläne der Senatorin zu neuen Spannungen.

Grundlage ist ein von der Wohnraumversorgung Berlin in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erarbeitetes Papier. Es sieht vier Phasen vor, in denen Baumaßnahmen zunächst vorbereitet, dann kommuniziert, später durchgeführt und schließlich abgeschlossen werden.

Ziel sei es, Modernisierungsmaßnahmen „mieterfreundlich“ zu gestalten und so die Akzeptanz dafür stärken. Um das zu erreichen, soll bereits während der Vorbereitung von Baumaßnahmen eine „Verfahrensbegleitung“ sichergestellt werden, beispielsweise durch die Beauftragung von Planungs- oder Moderationsbüros.

Während der Bauarbeiten soll es Sprechstunden vor Ort geben

Mieter sollen frühzeitig informiert und dann – laut Entwurf in zwei aufeinander folgenden Veranstaltungen – in die konkrete Planung der Maßnahmen einbezogen werden. Setzen die Bauarbeiten ein, sollen Mieter unter anderem durch Sprechstunden vor Ort beraten und informiert werden.

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Von bereits jetzt praktizierten „individuellen Modernisierungsvereinbarungen“ ist die Rede und davon, während der laufenden Baumaßnahmen alle Verfahrensbeteiligten regelmäßig an einen Tisch zu holen. Abgeschlossen werden soll der Prozess durch die Wiederbelegung des sanierten Wohnraums sowie ein Feedback der Mieter.

Ziel: Modernisierungen im Einvernehmen mit allen Mietern

Während an der Erarbeitung des Konzepts sowohl Mieterbeiräte der landeseigenen Wohnungsunternehmen als auch verschiedene Mieterberatungsstellen eingebunden waren, kritisieren Vertreter der Unternehmen, erst jetzt informiert zu werden und die Stellungnahmen kurzfristig – mit Frist 31. Juli – vorlegen zu müssen.

Katrin Lompscher (Linke), Berliner Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen.
Katrin Lompscher (Linke), Berliner Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen.

© Kay Nietfeld/dpa

Utopisch sei das im Entwurf formulierte Ziel, ein Einvernehmen aller Mieter mit Modernisierungsmaßnahmen zu erreichen. Die Unternehmen monieren, Vorgaben zum Umgang mit Konflikten würden in dem Papier völlig fehlen – genau wie Vorgaben zu Verbindlichkeit und Zeitvorgaben.

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Darüber hinaus erinnern sie an die Zielsetzung des Senats, die Bestände „klimagerecht und vorbildlich laufend“ zu modernisieren. Konflikte seien unvermeidbar – und es könne nicht ausgeschlossen werden, dass in Ausnahmefällen einzelne Mieter überhaupt nicht für eine Kompromissfindung zu erreichen sind.

Mit Internet und Telefon: Ersatzwohnung ähnlicher Größe in der Nähe

Als „völlig weltfremd“ bezeichnen die landeseigenen Unternehmen die Vorschläge, Mietern, für die ein Verbleib in ihrer Wohnung während der Arbeiten unzumutbar ist, mit Ersatzwohnraum zu versorgen. Dieser solle dem Entwurf zufolge ähnlich groß sein wie die eigene Wohnung, Möblierung, Internet- und Telefonanschluss sowie Wohnortnähe müssten gegeben sein. „Sanierungen sind auch mit Einschränkungen verbunden“, heißt es dazu in der Stellungnahme der Wohnungsunternehmen.

Bereits vor Bekanntwerden des Entwurfs schwelte zwischen den Landesfirmen und Lompschers Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein Streit darüber, wie Mieter an der Vorbereitung von Modernisierungsmaßnahmen zu beteiligen sind. Ausgelöst wurde der durch die im Entwurf für eine neue Kooperationsvereinbarungen gewählte Formulierung, wonach eine „überwiegende Zustimmung der Mieterhaushalte“ Voraussetzung für die Durchführung von Modernisierungsvorhaben sei.

Die Unternehmen warnten vor der Aufhebung des im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Duldungsanspruchs und zeitlichen Verzögerungen der Maßnahmen. In letzter Konsequenz seien insbesondere energetische Sanierungen wegen der „Zustimmungsquote einer noch nicht näher qualifizierten Mehrheit der betroffenen Mieter“ nicht länger durchsetzbar, hieß in einer dem Tagesspiegel vorliegenden Stellungnahme der LWU. Sie erklärten: „Energiepolitische Ziele werden konterkariert“.

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