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Kein Schlussstrich: Die Abiturienten des Tagore-Gymnasiums wollen an ihrer Schule etwas ändern.

© Tobias Kleinschmidt/dpa

Neuer Prüfungsplan in der Pandemie: So soll das Berliner Abitur erleichtert werden

Die erste Prüfung wird um neun Tage auf den 21. April verschoben. Repetitorien sollen zusätzliche Lernzeit bieten. Alle Regelungen auf einen Blick.

Berlins Abiturienten bekommen mehr Lernzeit, um "trotz der widrigen Umstände der Pandemie" ein gutes Abitur ablegen zu können: Die Senatsverwaltung für Bildung präsentierte am Mittwochabend wie angekündigt etliche Erleichterungen und verwies darauf, dass der Schulalltag der Prüflinge seit März 2020 beeinträchtigt gewesen sei.

Neben einer Verschiebung der Prüfungstermine wird es weitere Hilfen geben. Dazu gehören nach dem letzten Unterrichtstag zwei Konsultationstermine/Repetitorien pro Prüfungsfach. Sie werden durch Lehrkräfte im Umfang von fünf Stunden für einen Leistungskurs angeboten und drei Stunden für einen Grundkurs. Die Teilnahme ist den Prüflingen freigestellt.

Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf wird neben dem schulisch angeleiteten Lernens zu Hause auch das Lernen in Präsenz ermöglicht: "Dafür können sie auch Schulräume sowie die dortige technische Ausstattung nutzen", hieß es weiter. Die jetzt beschlossenen Erleichterungen seien mit der Kultusministerkonferenz und dem Land Brandenburg abgestimmt.

Der Landesschülerausschuss begrüßte die Vorschläge: Damit gehe die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf den Landesschülerausschuss ein, der zuvor die ungenügende Vorbereitungszeit auf die Prüfungen kritisiert hatte, wurde das Gremium zitiert.

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Die erste schriftliche Prüfung wird vom 12. April auf den 21. April verschoben.
  • Alle Schulen können die Nachschreibetermine als erste Haupttermine nutzen.
  • In der gymnasialen Oberstufe soll "ausschließlich auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern" ein folgenloser zusätzlicher Rücktritt vor den Prüfungen möglich sein.
  • Zudem wird den Schülerinnen und Schülern ein zusätzliches Wiederholungsrecht bei nicht bestandener Abiturprüfung eingeräumt. Beide Möglichkeiten werden nicht auf die Höchstverweildauer angerechnet:
  • Lehrkräfte können weitere neu zu entwickelnde Ersatzaufgaben/Teilaufgaben für ausgewählte zentrale Prüfungsfächer auswählen, wenn sie diese für erforderlich halten. Diese werden zentral bereitgestellt.
  • Die Bearbeitungszeit für alle schriftlichen Prüfungsfächer wird um 30 Minuten verlängert.
  • Die Wahl der zwei Kurshalbjahre, aus denen Prüflinge sich mündlich im vierten Prüfungsfach prüfen lassen müssen, wird ihnen freigestellt. Das bedeutet, dass zwei der vier Kurshalbjahre in der mündlichen Prüfung auf der Grundlage der Schülerwahl nicht berücksichtigt werden.
  • Für die 5. Prüfungskomponente kann wegen der Schließung der Bibliotheken eine Ersatzleistung in Form einer mündlichen Prüfung beantragt werden.
  • Prüflinge können in allen schriftlichen Prüfungsfächern in eine zusätzliche mündliche Prüfung gehen.

Der letzte Unterrichtstag wird verschoben

Schon seit einigen Tagen steht fest, dass der letzte Unterrichtstag vom 23. März auf den 13. April verschoben wird. Das bedeute ebenfalls mehr Lernzeit, betonte die Bildungsverwaltung. Sie erinnerte daran, dass auch schon im Vorfeld seit dem Sommer konkrete Maßnahmen ergriffen worden seien, "um die pandemiebedingt schwierigen Umstände für die diesjährigen Abiturientinnen und Abiturienten angemessen zu berücksichtigen". Dazu gehöre, dass Schülerinnen und Schüler im 4. Kurshalbjahr jetzt statt zehn nur noch drei schreiben mussten und zwar in den Prüfungsfächern.

"Wir haben von unserer Seite alle Möglichkeiten ausgeschöpft, den Abiturientinnen und Abiturienten mehr Lernzeit zu geben. Keine Schülerin, kein Schüler soll wegen der besonderen Situation einen Nachteil erfahren", betonte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD).

Schulleitervereinigungen und Lehrer hatten im Vorfeld gefordert, Themen oder Kurse ausdrücklich auszuklammern, um das Abitur und die Vorbereitung zu erleichtern. Das soll aber offenbar jetzt nur für die mündliche Prüfung gelten.

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