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An den Berliner Schulen sollen sollen die bisher geltenden Abstandsregeln aufgehoben werden. (Symbolbild)

© Felix Kästle/dpa

Neuer Hygieneplan für Berlin: Die Mindestabstandsregel an Schulen ist jetzt aufgehoben

Auf den letzten Drücker hat die Bildungsverwaltung die Abstandsregel weitgehend aufgehoben: Die neuen Regeln gelten ab Donnerstag.

Die Senatsverwaltung für Bildung hat einen aktualisierten Musterhygieneplan an die Berliner Schulen verschickt, der bereits ab dem ersten Ferientag, also diesem Donnerstag gelten soll. Das wurde am Mittwoch bekannt gegeben. Die wichtigste Neuerung besteht wie erwartet darin, dass die Mindestabstandsregel von 1,50 Metern "für alle unmittelbar im Bereich Schule tätigen Personen", also Schüler, Erzieher, Sozialarbeiter, Lehrer sowie Verwaltungsleiter Sekretärinnen und Hausmeister, aufgehoben ist. Allerdings heißt es einschränkend sofort, dass soweit es möglich ist", der Mindestabstand "aber weiter eingehalten werden soll".

Der neue Plan ist trotz der Ferien von aktueller Bedeutung, weil die Ferienbetreuung für zehntausende Kinder jetzt in den Schulen beginnt.

Laut einer Mitteilung der Bildungsverwaltung vom Mittwoch ist dieser Plan "mit wichtigen Beteiligten wie der Senatsverwaltung für Gesundheit, der Charité, der Unfallkasse, zwei Bezirksstadträten, zwei Schulleitungen, den beteiligten Referaten in der Senatsverwaltung für Bildung, den Beschäftigtenvertretungen und unserem arbeitsmedizinischen Dienst abgestimmt". Zudem heißt es, dass der Plan "auf die jüngsten Senatsbeschlüsse Bezug nimmt. Der Senat hatte zwar gerade erst die Mindestabstandsregel fortgeschrieben hatte, aber Ausnahmen zugelassen. Dazu gehört der Schulbetrieb.

Lerngruppen sollen sich weiterhin nicht mischen

Offenbar gilt die Aufhebung der Abstandsregel aber nur für die Klassen- und Horträume. Denn in dem Papier, dass man hier herunterladen kann, heißt es einschränkend, dass sie für die "Aufenthaltsräume des pädagogischen Personals" weitergelte. Auch bei Dienstbesprechungen und Sitzungen schulischer Gremien sowie Eltern- und Schülerversammlungen soll der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden - "soweit dies möglich ist".

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Weiter gilt die Aufforderung, dass sich "Klassenverbände und Lerngruppen, soweit dies organisatorisch möglich ist, nicht untereinander mischen". Auch gegenüber Eltern und schulfremdem Personal soll die Mindestabstandsregel beibehalten werden. Schulfremde Personen sollen das Schulgebäude nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung betreten dürfen. Davon ausgenommen sind nur Reinigungskräfte.

"Die Gefahr besteht weiter"

"Die Gefahr durch das Corona-Virus besteht weiter. Da sollten wir uns nichts vormachen", sagte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD), am Mittwoch. Der überarbeitete Musterhygieneplan mache hier "klare und hilfreiche Vorgaben, um die Ferienbetreuung und die Rückkehr zum Regelbetrieb nach den Ferien gewährleisten zu können".

Besonders wichtig bleibt laut Musterhygieneplan das regelmäßige Lüften der Räume. Dies soll mehrmals täglich, mindestens einmal in jeder Unterrichtsstunde und in jeder Pause durch vollständig geöffnete Fenster "oder durch eine Luftabzugsmöglichkeit" vorgenommen werden. Generell gelten besondere Reinigungsvorgaben und Hygienemaßnahmen, gerade im Sanitärbereich. Konkrete Vorgaben gibt es zudem für den Sportunterricht, den Musikunterricht sowie Chor-, Orchester- und Theaterproben sowie die ergänzende Förderung und Betreuung.

Einiges von den Ausführungen dürfte allerdings noch zu Problemen in der Praxis führen. Das gilt etwa für die Aufforderung, beim Sportunterricht nur dann Umkleideräume zu nutzen, wenn sie gut durchzulüften sind.

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