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Mitglieder und Anhänger des Bündnisses "Wir für Deutschland" in Berlin

© dpa/Paul Zinken

Update

9. November in Berlin: Warum der rechtsextreme Marsch am Gedenktag stattfinden durfte

Der Innensenator ist mit dem Verbot des Umzuges von "Wir für Deutschland" vor Gericht gescheitert. Doch tausende Menschen kamen zu einer Gegendemonstration.

Zumindest juristisch hat Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) verloren. Und das krachend. Der als rechtsextremistisch eingestufte Verein „Wir für Deutschland“ konnte seinen sogenannten Trauermarsch für die Maueropfer vom Hauptbahnhof zum Reichstag abhalten. Ausgerechnet am 9. November, dem 80. Jahrestag der von den Nazis organisierten Pogrome gegen jüdische Geschäfte und Synagogen, dem Beginn der systematischen Verfolgung der Juden durch die NS-Terrorherrschaft.

Am Freitagvormittag hatte das Verwaltungsgericht das am Mittwoch ausgesprochene Verbot der rechten Demonstration im Regierungsviertel am Abend des symbolträchtigen 9. November aufgehoben. Danach legte Geisel Beschwerde gegen die in erster Instanz getroffene Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ein, doch auch dort unterlag der Innensenator.

Die Polizei war ohnehin vorbereitet, trotz des vorläufigen Verbots war ein Großeinsatz geplant: 1200 Beamte sicherten die rechte Demonstration und die Gegenproteste ab. Zum „Wir für Deutschland“-Marsch kamen rund 150 Teilnehmer, viele hielten Trauerkerzen in der Hand. Ihnen stellten sich mehrere 1000 Menschen entgegen. Manche hielten Plakate hoch mit Aufschriften wie: „Im Gedenken an meine jüdische Großmutter.“ Laut Polizei blieb alles bis nach 21 Uhr weitgehend friedlich.

Richter: Geisels Verbot ist „offensichtlich rechtswidrig“

Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts war das von der Polizei auf Geisels Druck hin verhängte Demonstrationsverbot „offensichtlich rechtswidrig“. Tatsächlich ist die sechsseitige Verbotsverfügung der Versammlungsbehörde beim Landeskriminalamt wenig konkret in der Frage, welche Gefahr von der Demonstration ausgehen könnte. So stellten die Richter fest, dass Voraussetzungen fehlten, um die als „Trauermarsch“ zum Gedenken der Maueropfer angemeldete Demonstration wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung zu verbieten. Die Verwaltungsrichter verwiesen auch auf die hohe Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Demnach wäre das Verbot nur möglich gewesen, wenn von der „Versammlung Provokationen ausgingen, die das sittliche Empfinden der Bürger erheblich beeinträchtigen“ würden. Dafür müsste aber erkennbar sein, dass der Aufzug eine „eindeutige Stoßrichtung gegen das Gedenken am 9. November“ zur Erinnerung an die Pogromnacht 1938 habe. Dass der Anmelder „als Rechtsextremist geführt“ werde, genügt nach Ansicht des Gerichts dafür nicht. Die Polizei hatte angeführt, dass der Verein als „Knotenpunkt in einem Netzwerk von muslim- und fremdenfeindlichen Rechtsextremisten“ fungiere und mit Antisemiten kooperiere. Der Verein hatte in der Vergangenheit bereits mehrere Demonstrationen gegen die Flüchtlingspolitik abgehalten.

Ich halte die Entscheidung des Innensenators Andreas Geisel (SPD) für mutig. Er mag für einige wie ein Verlierer dastehen. Aber die Signalwirkung seiner Verbotsentscheidung ist wichtig und macht ihn zu einem Gewinner

schreibt NutzerIn Seb_W3

Die rechte Demonstration am 9. November wurde von mehreren Seiten als unerträglich empfunden. Auch der Zentralrat der Juden in Deutschland hatte Geisels Verbot begrüßt. „Mit der Demo wäre das Gedenken an die Opfer der Shoah auf schändlichste Weise missbraucht worden. Eine solche Demo am Tag der Novemberpogrome von 1938 wäre unerträglich gewesen“, erklärte der Zentralratsvorsitzende Josef Schuster .

Geisel: Demokratie muss sich nicht alles gefallen lassen

Geisel selbst hatte zum Verbot erklärt, dass eine Demokratie sich „nicht alles gefallen lassen“ müsse. Die Vorstellung, „dass Rechtsextremisten am 80. Jahrestag der Reichspogromnacht – womöglich noch in der Dunkelheit mit brennenden Kerzen – durch das Regierungsviertel marschieren“, fände er unerträglich. „Die Provokation, die von dieser Demonstration in Richtung der Opfer und ihrer Nachfahren ausgeht, ist gewollt und wird bewusst eingesetzt.“ In der Verbotsverfügung selbst heißt es, die Demonstration würde „in eklatanter Weise den Sinn und moralischen Stellenwert dieses Gedenktages negieren“. Am 9. November jähren sich die Pogrome von 1938 zum 80. Mal. Damals waren in Deutschland die Synagogen geschändet worden.

Nach dem Spruch des Oberverwaltungsgerichtes bekräftigte Geisel am Freitagabend seine Sicht erneut. Selbstverständlich akzeptiere er den Richterspruch, er bleibe aber dabei, „dass hier unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit Rechtsextremisten den 80. Jahrestag der Novemberpogrome missbrauchen wollen“.

Dass das Verbot nicht zu halten ist, muss Geisel jedoch klar gewesen sein. Als Innensenator trägt er die Verantwortung für ein Verfassungsressort. Die Beamten im LKA hatten Geisel intern deutlich gemacht, dass die Demo des als rechtsextremistisch eingestuften Vereins nicht verboten werden kann. In der Polizei ist zudem von einem nahezu einmaligen Vorgang die Rede: Selten habe ein Senator die Versammlungsbehörde derart über mehrere Tage politisch unter Druck gesetzt, um die Demonstration zu verbieten, hieß es.

Ein Sprecher der Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärte: "Der Versuch des Innensenators war gewagt, aber ein definitiv nachvollziehbares Zeichen. Dass das Verwaltungsgericht Geisels Verbot aufhebt, zeigt uns, dass wir in einer Demokratie mit Gewaltenteilung leben, auf die wir stolz sein können, weil in ihr Grundrechte hochgehalten werden."

Polizeiverband kritisiert Innensenator

Ein Sprecher des Berufsvertretungsverbandes „Unabhängige in der Polizei“ sagte, das Urteil der Verwaltungsrichter sei nicht überraschend. „Die Schwelle zum kompletten Verbot einer Versammlung ist verfassungsrechtlich sehr hoch und lässt der Polizei wenig Handlungsspielraum.“ Zudem kritisierte der Verband den Innensenator, weil sein Vorgehen und die Verbotsaufhebung „die gesellschaftliche Akzeptanz polizeilicher Maßnahmen in Frage stellen könnten.“ Auch zeige sich bereits jetzt, dass der Anmelder der rechten Demonstration durch das gescheiterte Verbot, politisch ungewollt, erst aufs Podest gehoben wird.

Auch in der Berliner Polizei wird Geisels Vorgehen kritisiert. Man fühle sich von Geisel für seine politischen Zwecke verheizt. Aber nicht nur Geisel, auch anderer Vertreter der Koalition sollen die Polizei dazu gedrängt haben, die Versammlung zu verbieten. Das Risiko ist Geisel offenbar bewusst: Diskutiert wurde im SPD-Landesvorstand darüber jedenfalls.

Ein solches Ergebnis, das von vornherein niemals Bestand haben konnte, trotzdem herauszufordern, führt am Ende zu einer Aufwertung der Rechten. [...] Es bringt diese in eine Art Märtyrerposition, denen das Recht auf Versammlungsfreiheit aus reiner Willkür von einem politisch geleiteten Innensenator abgesprochen werden soll.

schreibt NutzerIn Polizeiphilosoph

Organisatoren als „muslimfeindliche Extremisten“ eingestuft

Die Anmelder, die bereits mehrfach in Berlin gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung demonstriert hatten, werden vom Berliner Verfassungsschutz beobachtet und als „muslimfeindliche Extremisten“ eingestuft. Auf Anfrage erklärte der Verein, dass am Freitag ausdrücklich auf Fahnen, Megafone und Parolen verzichtet werde. Es gehe bei diesem Aufzug mit 250 Teilnehmern und mit Kerzen vom Washingtonplatz am Hauptbahnhof zum Gedenkort „Weiße Kreuze“ am Reichstag nicht um Flüchtlingspolitik, sondern nur darum, an die Maueropfer zu erinnern.

Deshalb habe der Verein am Donnerstagvormittag beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen das Verbot eingereicht. Vorsorglich wurden auch die nächsten Instanzen informiert und „Zeitfenster“ reserviert – zunächst beim Oberverwaltungsgericht. Im Zweifelsfall wollen die Anmelder bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen. Selbst Bundesinnenministerium und Bundestag hätten gegen die Demonstration im unmittelbaren Umfeld des Parlaments, das als „befriedeter Bezirk“ eingestuft wird, keine Einwände gehabt.

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