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Abgehängt. Das Kammergericht ist aus der digitalen Zeit gefallen.

© Mike Wolff

Nach Trojaner-Attacke am Kammergericht: Richter müssen auf Fax-Geräte ausweichen

Nach dem Viren-Befall am Kammergericht verursacht die Lage Frustration bei den Richtern. Die Krisenkommunikation erfolgt unterdessen per Fax.

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Auch drei Wochen nach Bekanntwerden der Trojaner-Attacke auf das IT-System des Kammergerichts ist die Behörde nicht anders als per Fax oder Telefon erreichbar. Am Freitag sandte die Pressestelle per Fax ihre Antworten auf vom Tagesspiegel gestellte Fragen. Die Fragen wurden Montag per Mail und Mittwoch nochmals per Fax gestellt.

Die Faxnummer des Tagesspiegels hatte sich die Pressestelle im Internet gesucht. Moment – im Internet? „Ja, wir bitten dann andere Dienststellen um Amtshilfe“, hieß es aus dem Kammergericht.

Die Pressestelle der Strafjustiz ist inzwischen über Mailadressen des Amtsgerichts Tiergarten zu erreichen. Warum es beim Kammergericht nicht möglich sein soll, binnen drei Wochen zumindest eine funktionierende Mailadresse einzurichten, blieb am Freitag unklar.

Aus den per Fax übermittelten Antworten geht hervor, dass das Kammergericht nicht ausschließen kann, durch seinen Virenbefall selber zur Quelle von Infektionen bei Kommunikationspartnern, etwa Anwaltskanzleien, geworden zu sein. Bekannt sei davon aber nichts, Zitat: „Der Kontakt zu den Anwaltskanzleien erfolgt im Gerichtsbetrieb üblicherweise über Fax bzw. Post und nicht per E-Mail.“

Tags zuvor hatte das Kammergericht immerhin mit Blick auf den befürchteten Verlust eigener Daten Entwarnung geben können: Alle Daten sind noch da, hieß es in einer – per Mail über das Amtsgericht – verschickten Pressemitteilung. Es seien Auskunfts-PCs aufgestellt worden, damit Mitarbeiter ihre Vorgänge aufrufen und ausdrucken können. Allerdings auch das mit Verzögerung. Richter berichten, zunächst hätten Druckertreiber gefehlt.

Wer von zu Hause arbeite, ist nicht bekannt

Deutlich wurde im Zuge des Sicherheitsvorfalls zudem: Vielen Richtern scheint völlig unklar, welche Datenschutzregeln eigentlich für sie gelten. Im Strafrecht sind das zudem andere als im Zivilrecht. Richter und sogar auch Staatsanwälte nehmen häufig Akten mit nach Hause und bearbeiten sie dort.

Laut Kammergericht dürfen sie das auch. Nach Paragraf 23 des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (AGGVG) dürfen Richter und Staatsanwälte eigene Geräte zur Erledigung ihrer Arbeit benutzen. Damit ist zunächst gemeint: in den Diensträumen. Das wiederum müssen sie beim Dienstherrn anzeigen.

Falls die Arbeit außerhalb der Diensträume erledigt wird, müssen spezielle Datenschutzregeln eingehalten werden, zum Beispiel „sind die Dienstkräfte besonders auf die Verpflichtung hinzuweisen, den Datenzugriff Unbefugter zu verhindern“, so das Gesetz. Und der Dienstherr muss Bescheid wissen. Per Fax teilte das Kammergericht am Freitag unverdrossen mit, man wisse nicht, wie viele und welche Mitarbeiter auch von zu Hause aus arbeiten.

Richter planen offenbar Demonstration

Unter den seit Bekanntwerden des Virusbefalls nur eingeschränkt arbeitsfähigen Richtern wandelt sich Unzufriedenheit langsam, aber sicher in Wut. Weil sich Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) bislang weder öffentlich noch ihnen gegenüber zu der aktuellen Situation eingelassen hat, gären im Kollegium Pläne für eine Demonstration vor dessen Amtssitz in Schöneberg.

Besonders ärgert die Richter der Umgang mit der seit Ende September bekannten Krise am Kammergericht, auf deren Ende sich derzeit niemand auch nur annäherungsweise festlegen will. Notfallpläne fehlten, Sicherheitsübungen hätten nicht stattgefunden, kritisierte am Freitag eine Richterin im Gespräch mit dem Tagesspiegel. Sorgenvoll blickt sie auf die am 1. November anstehende Einstellung neuer Referendare. Die in der vergangenen Woche angelaufene Suche nach Ausweichbüros in der Senatsverwaltung dürfte nicht allen helfen.

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