zum Hauptinhalt
Ein Trockengesteck, eine Kerze und Blumen liegen an der Stelle in der Innenstadt, wo im September 2019 vier Menschen starben.

© Annette Riedl/dpa

Nach tödlichem SUV-Unfall in Berlin: Bewährungsstrafe gegen 45-jährigen Fahrer ist rechtskräftig

Vier Menschen starben bei dem Unfall in der Invalidenstraße. Die verhängte zweijährige Bewährungsstrafe gegen den damaligen SUV-Fahrer ist nun rechtskräftig.

Das Urteil im Prozess zum schweren Unfall mit vier getöteten Fußgängern vor zweieinhalb Jahren in der Berliner Innenstadt ist rechtskräftig. Die verhängte zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung gegen den damaligen SUV-Fahrer sei von keinem der Verfahrensbeteiligten angefochten worden, teilte das Landgericht Berlin am Montag auf Anfrage mit.

Der 45-jährige Mann war am 17. Februar der vierfachen fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gesprochen worden. Er sei trotz seiner Epilepsie-Erkrankung und einer Gehirnoperation nur einen Monat vor dem Unfall Auto gefahren, begründeten die Richter.

Der Mann hätte wegen seiner gesundheitlichen Vorgeschichte erkennen können und müssen, dass er nicht fahrtauglich war. Das Gericht verhängte zudem eine zweijährige Führerscheinsperre und 15.000 Euro als Auflage.

Der Unternehmer hatte am 6. September 2019 am Steuer eines SUV (Sport Utility Vehicle) einen epileptischen Anfall erlitten. In der Folge raste sein Wagen auf den Gehweg der Invalidenstraße und erfasste die Fußgänger. Ein dreijähriger Junge, seine 64-jährige Großmutter und zwei 28 und 29 Jahre alte Männer starben.

[Der Verkehr in der Metropole: Das ist regelmäßig auch ein Thema in unseren Leute-Newslettern aus den zwölf Berliner Bezirken. Die Newsletter können Sie hier kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de]

Die Richter waren mit ihrem Urteil sechs Monate über die von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe hinausgegangen. Das Gericht habe sich gerade noch für eine Bewährungsstrafe für den Fahrer entschieden, hieß es im Urteil.

Es sei berücksichtigt worden, dass der Mann seine Patientenakte freigegeben und Ärzte von der Schweigepflicht entbunden habe. Damit habe er Aufklärungshilfe geleistet.

Zudem habe der nicht vorbestrafte 45-Jährige tiefes Bedauern gezeigt und 50.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Der Verteidiger hatte auf Freispruch oder eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit am unteren Strafrand plädiert. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false