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Absturz inklusive. Sixt warb mit Geldgutschein Wähler für Tegel ein - und stoppte die Aktion nach Strafanzeige.

© imago/Schöning

Nach Strafanzeige: Sixt stoppt Stimmenkauf für Tegel-Volksentscheid

Nach heftigen Protesten und Strafanzeige wegen Wahlbetrugs beendet Autovermieter Sixt sein Angebot: 10 Euro je Unterschrift bei der Kampagne "Tegel offen halten".

Der Autovermieter Sixt wird keine neuen Mailings mehr mit der Aufforderung verschicken, für die Offenhaltung von Tegel beim zurzeit laufenden Volksentscheids zu votieren. Außerdem werden "Kunden, die jetzt noch ihre Stimme abgeben, keine Gutscheine mehr erhalten", sagte ein Sixt-Sprecher auf Anfrage des Tagesspiegel. Sixt sei aber "unverändert überzeugt, rechtens gehandelt zu haben". Der Stopp sei vielmehr "aufgrund der massiven Medienberichterstattung" erfolgt.

Die Berichte hatten allerdings nur die heftige Reaktionen zum Gegenstand von Empfängern des unsittlichen Sixt-Angebotes , von den Initiatoren des Volksentscheids aus Reihen der FDP und schließlich von der Landeswahlleiterin, die infolge dieser vielen Proteste Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt hatte.

FDP hatte selbst auch die Aktion beim Landeswahlleiter angezeigt

"Die Aktion war mit uns nicht abgestimmt", sagte Helmut Metzner von der Berliner FDP. Er selbst habe noch am Mittwoch Abend einen Brief an die Landeswahlleiterin gemailt, in dem er auf die umstrittene Wählerwerbung mit Zehn-Euro-Gutschein hingewiesen und sich von derselben distanziert habe. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich bereits Empfänger der mutmaßlich strafbaren Werbung ebenfalls bei der Landeswahlleiterin beschwert.

158.000 Stimmen sind bislang gesammelt

FDP-Geschäftsführer Metzner hat auch der Geschäftsführung von Sixt ein Schreiben gesandt, in dem er ein Stopp dieser Stimmen-Werbung gefordert habe. Eine Antwort habe er nicht bekommen. Sixt hat aber nun gehandelt, um ein größeres Fiasko zu verhindern. Denn nicht ausgeschlossen ist, dass die ganze Sammlung von Stimmen infrage gestellt worden wäre, wenn die "gekauften" Wähler in nennenswertem Umfang die Offenhaltung von Tegel erzwungen hätten. Metzner zufolge sind inzwischen 158.000 Stimmen abgegeben und es sind noch drei Tage Zeit um das Ziel von 174.000 zu erreichen. Man werde so viel wie irgend möglich sammeln, um gegebenenfalls ungültige Stimmabgaben auszugleichen.

Newsletter versprach Wählern 10 Euro-Gutschein

In dem Newsletter, der an Sixt-Kunden ging, wird das Engagement für die Offenhaltung von Tegel mit der zu geringen Kapazität der ewigen Baustelle BER begründet. Und, etwas schmissiger: Berlin ohne Tegel sei wie "Pizza ohne Käse, Hamburg ohne Hafen, Königsberg ohne Klopse". Weiter unten wird zur Mobilisierung von Freunden und Bekannten aufgerufen und auf einem orange hervorgehobenen Balken dazu aufgerufen: "Jetzt mitmachen und Gutschein sichern". So gelangte der Sixt-Kunde auf die Website "Berlin braucht Tegel", wo durch nur einen weiteren Mausklick ein Vordruck der Unterschriftenliste zum Herunterladen bereitstand. Wer den Aufruf unterschrieb und ein Scan an Sixt schickte, versprach der Autovermieter einen Gutschein über zehn Euro.

Wie berichtet hatte Wirtschaftsrechtsprofessor Hans-Peter Schwintowski darin ein „Koppelungsgeschäft“ gesehen, das möglicherweise auch sittenwidrig sei. Und der Leiter der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Geert Baasen hatte gesagt: "Nach Paragraf 108 b des Strafgesetzbuches in Verbindung mit Paragraf 108 d ist es strafbar, für das Leisten einer Unterschrift zum Volksbegehren ein Geschenk oder andere Vorteile zu gewähren." Da der Anfangsverdacht einer Straftat bestehe, "habe ich die Berliner Staatsanwaltschaft eingeschaltet und Strafanzeige gestellt".

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