zum Hauptinhalt
Sawsan Chebli (SPD) ist Staatssekretärin in der Berliner Senatskanzlei.

© Kay Nietfeld/dpa

Nach sexistischer Veröffentlichung: Sawsan Chebli geht juristisch gegen „Tichys Einblick“ vor

Roland Tichy soll nach einer sexistischen Äußerung in seinem Magazin eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Das fordert die SPD-Politikerin per Anwalt.

Nicht im Stillen, sondern in aller Öffentlichkeit führt Sawsan Chebli ihren Kampf gegen Roland Tichy. Nachdem sie vor einer Woche im Magazin „Tichys Einblick“ lesen musste, wie sie sexistisch herabgewürdigt wurde, und das bei Twitter verbreitet hatte, fordert die Berliner SPD-Politikerin den Herausgeber Roland Tichy nun auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Ein entsprechendes Schreiben ihrer Anwaltskanzlei Schertz Bergmann veröffentlichte sie am Montagabend ebenfalls bei Twitter. Frist: Mittwoch, 30. September, 12 Uhr.

In der Oktober-Ausgabe von Tichys gedrucktem Magazin hatte der Autor Stefan Paetow in der Rubrik "Der etwas andere Monatsrückblick" Chebli auf allein körperliche Merkmale reduziert. Im Zusammenhang mit ihrer Kandidatur gegen den Regierenden Bürgermeister Michael Müller um die Bewerbung für ein Bundestagsmandat für die SPD in Charlottenburg-Wilmersdorf hatte er "nur den G-Punkt als Pluspunkt" benannt.

Chebli verurteilte das in ihrem Tweet als ein "besonders erbärmliches, aber leider alltägliches Beispiel von Sexismus gegen Frauen in der Politik". Die Resonanz war für Tichy verheerend. Die CSU-Staatsministerin Dorothee Bär sprang Chebli parteiübergreifend auf Twitter zur Seite: "Das ist widerlicher Dreck! Wo steht denn so ein Müll?"

"Moralische, aber auch rechtliche Grenze überschritten"

Nach öffentlichem Druck gab Tichy bekannt, Ende Oktober sein Amt als Vorsitzender der Ludwig-Erhard-Stiftung abzugeben. Auch aus der Jury des Deutschen Journalistenpreises zog er sich zurück.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

"Es bedarf keiner weiteren Erläuterung - das hat auch die Reaktion auf diesen Artikel gezeigt -, dass hiermit eine moralische, aber auch rechtliche Grenze überschritten wird, die durch nichts, aber auch gar nichts zu rechtfertigen ist", schrieb Cheblis Anwalt nun an Tichy und seinen Finanzen Verlag.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Chebli werde durch die Formulierung "in besonders sexistischer Art und Weise herabgewürdigt", heißt es weiter. "Das ist offenbar auch Ziel des Textes." Die Sozialdemokratin werde in ihren Persönlichkeitsrechten "schwer verletzt".

Kleine juristische Boshaftigkeit zum Schluss: "Bei der Gelegenheit weisen wir Sie darauf hin, dass Ihr Impressum nicht den Impressumspflichten des Landespressegesetzes entspricht. Dieses wird ggf. gesondert zu überprüfen sein."

Zur Startseite