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Seit 2016 gilt im deutschen Strafrecht: "Nein heißt Nein".

© imago/Pacific Press Agency

Nach Gesetzesänderung: Zahl der Sexualdelikte in Berlin stark gestiegen

Zahlen aus Spandau zeigen stadtweiten Trend: 2017 wurden deutlich mehr Sexualstraftaten angezeigt als im Vorjahr. Hintergrund des Anstiegs ist eine Gesetzesänderung.

Die Zahl der Sexualstraftaten ist in Berlin im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Darauf deuten Zahlen aus dem Bezirk Spandau hin, die der CDU-Abgeordnete Peter Trapp als Antwort auf eine Kleine Anfrage erhalten hat. In Spandau stieg die Zahl der registrierten Delikte um 40 Prozent. 2016 wurden 176 Taten angezeigt, 246 waren es im abgelaufenen Jahr.

Dem Vernehmen nach gibt es diese Entwicklung berlinweit. Zahlen für ganz Berlin nannte die Polizei nicht, sondern verwies auf die Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in der kommenden Woche.

Seit 2016 gilt "Nein heißt nein"

Hintergrund des deutlichen Anstiegs ist eine Gesetzesänderung. Am 10. November 2016 war das „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ in Kraft getreten. Diese Verschärfung war unter dem Eindruck der massenhaften sexuellen Übergriffe durch männliche Migranten auf Frauen in der Silvesternacht 2015/2016 entstanden. Seitdem gilt auch strafrechtlich der Grundsatz „Nein heißt Nein“ – auch der Griff ans Gesäß oder an die Brust ist eine Sexualtat. Zuvor wurde dies lediglich als „Beleidigung auf sexueller Grundlage“ gewertet, ebenso das überfallartige Küssen.

Laut einer Studie des Bundeskriminalamts wurden damals allein in Köln 650 Frauen Opfer von sexuellen Übergriffen durch Gruppen von Migranten, bundesweit sollen es 1200 gewesen sein. Damals galt strafrechtlich noch, dass der Täter dem Opfer mit Gewalt drohen oder Gewalt anwenden muss. Und das Opfer musste sich gegen den Übergriff körperlich wehren.

Nun macht sich jeder strafbar macht, der „gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen“ vollzieht. „Erkennbar“ heißt, dass beispielsweise ein „Nein“ oder „Hör auf“ bereits reicht. Das Gesetz hatte der Bundestag einstimmig beschlossen – eine Seltenheit.

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