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Die Gastherme in der Küche der Köpenicker Unglückswohnung.

© dapd

Update

Nach Gasunglück in Köpenick: Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen Vormieter

Im Fall der in Köpenick an Kohlenmonoxid gestorbenen sechsköpfigen Familie ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft jetzt gegen Vormieter wegen fahrlässiger Tötung.

Im Fall der in Köpenick an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung gestorbenen sechsköpfigen Familie ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt gegen Vormieter wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Zwei frühere Bewohner, eine Mutter und deren erwachsener Sohn, hätten in Vernehmungen zugegeben, vor mehreren Jahren das Abzugsrohr der zum damaligen Zeitpunkt abgestellten Gastherme zum Schutz vor Zugluft und Kälte mit Stoff und Zeitungen verstopft zu haben. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstagabend mit. Der Stoff und die Zeitungen älteren Datums waren im Zuge der Ermittlungen nach dem Tod der Familie im Abzugsrohr gefunden worden. Die Ermittlungen zu möglichen weiteren Gründen für das Gas-Unglück liefen aber weiter, stellte die Staatsanwaltschaft klar.

Zur Vorgeschichte des tragischen Unglücks wurden derweil weitere Details bekannt. Bereits am 11. Juli wurde in der Wohnung der jetzt Verstorbenen eine technisch bedingte Gaszählersperrung durch die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB) vorgenommen. Der Grund sei eine undichte Stelle in der Leitung gewesen, sagte Sprecher Carsten Döring. „Ein Leck dieser Art sieht eine Instandsetzung durch den Vermieter vor.“ Bis dahin werde das Gas abgestellt und der Zähler mit einer Plombe aus Draht versehen, um sicherzugehen, dass kein Gas benutzt werde.

Der toten Mieterin Anna P. sei eine Mängelkarte ausgehändigt worden, um den Vermieter auf seine Pflicht hinzuweisen, die Wartungsarbeiten vorzunehmen. Die Leitung sei aber bereits vorher gesperrt gewesen und daher erst gar nicht wieder geöffnet worden, weil die Vormieter ihre Gasrechnung nicht bezahlt hätten. Auch in diesen Fällen wird eine Plombe gesetzt.

„Wenn ein Installateur den Schaden behoben hätte, wäre die Karte an uns zurückgegangen. Dies war nicht der Fall“, sagte Döring. Genauso wenig wie laut Bezirksschornsteinfeger Harry Laubenstein die vorgeschriebene Überprüfung der Therme vorgenommen worden sei.

Ob der Gaszähler womöglich von den Verstorbenen manipuliert wurde – also die Drahtplombe entfernt wurde, um an Gas zu kommen –, kann der Gasnetzbetreiber nicht mehr feststellen. „Die Gerätschaft wurde am Tag, als die Leichen aufgefunden wurden, von der Polizei entfernt. Sie müsste das wissen.“

Die Staatsanwaltschaft könne dazu derzeit keine Auskunft geben, sagte Sprecherin Simone Herbeth. „Wir befinden uns in einem Todesermittlungsverfahren und dürfen nicht über derartige Zwischenergebnisse sprechen.“ Im Vordergrund stehe weiterhin die Frage, ob die Therme nicht ordnungsgemäß gewartet wurde und eine mögliche Manipulation vorliege. Nach NBB-Sprecher Döring ist seit dem Vorfall die Gasversorgung des gesamten Hauses unterbrochen. Techniker hätten nach dem Unglück auch eine leichte Undichtigkeit an der Leitung im Gebäude festgestellt. Aktuell überprüfe ein Installateurunternehmen die Leitungen.

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