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Beschlossen wurde die Steuererhöhung 2017, seinerzeit gab es 130.000 angemeldete Zweitwohnsitze in Berlin.

© Taylan Gökal/dpa

Nach Erhöhung auf 15 Prozent: Berlin verdreifacht Einnahmen aus Zweitwohnungssteuer

Wer sich in der Hauptstadt eine zweite Bleibe gönnen will, braucht Geld. Berlin verfolgt damit ein Ziel, das viele Städte teilen.

Das Land Berlin hat seine Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer im vergangenen Jahr nahezu verdreifacht. Nach 3,5 Millionen Euro im Vorjahr kamen 10,3 Millionen Euro zusammen, wie die Finanzverwaltung mitteilte. Die Steuer war zu Anfang 2019 von 5 auf 15 Prozent der Nettokaltmiete erhöht worden, damit mehr Menschen ihren Hauptwohnsitz in der Stadt anmelden. Ob das gelungen ist, blieb zunächst offen. „Die konkreten Fallzahlen stehen noch nicht fest“, hieß es.

Berlin gehe es nicht um höhere Steuereinnahmen, sagte ein Verwaltungssprecher. Die Steuer habe eine Lenkungsfunktion. „Denn diejenigen, die nicht mit Erstwohnsitz in Berlin gemeldet sind, nutzen im gleichen Maße die kommunale Infrastruktur“, hieß es. „Die Kosten hierfür müssen aus dem Landeshaushalt finanziert werden.“

Potsdam erhebt sogar 20 Prozent

Zweitwohnungssteuern gibt es in vielen Städten, Berlin ist vergleichsweise teuer. Köln, Hannover, Frankfurt und Stuttgart etwa verlangen 10 Prozent der Nettokaltmiete, München 9 Prozent und Hamburg 8 Prozent. Düsseldorf erhebt die Steuer nicht, in Potsdam dagegen werden 20 Prozent fällig. Auch viele Urlaubsorte bitten Zweitwohnungsinhaber zur Kasse.

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Melden mehr Menschen ihren Hauptwohnsitz an, bekommen Städte mehr Geld aus dem Finanzausgleich. Neu in Berlin war mit Jahresbeginn 2019 auch, dass die Zweitwohnungssteuer sofort fällig wird und nicht erst nach einen Jahr.

Auch das könnte einen Teil zu den höheren Einnahmen beigetragen haben, ebenso der weitere Anstieg der Mieten. Eine abschließende Bewertung sei noch nicht möglich, erwiderte die Behörde.

Beschlossen hatte das Abgeordnetenhaus die Erhöhung schon 2017. Seinerzeit hatten 130.000 Menschen einen Zweitwohnsitz in der Hauptstadt angemeldet. Rund 17.000 davon waren steuerpflichtig. Für die übrigen galten Ausnahmen, etwa für bestimmte Berufspendler oder für Menschen, die nur vorübergehend in Berlin leben. dpa

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