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Die Fassade eines Neubaublocks in Berlin.

© Jens Kalaene/dpa

Nach Entscheidung des Rats der Bürgermeister: Keine Scheu vorm Mietendeckel!

Der Rat der Bürgermeister macht sich beim Berliner Mietendeckel einen schlanken Fuß – doch die Bezirke sind in der Pflicht, findet unser Autor. Ein Kommentar.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

So geht es auch nicht! Zwar ist die Sorge der Berliner Bezirke verständlich, dass die verwaltungsmäßige Umsetzung des Mietendeckels viele Probleme mit sich bringen wird. Trotzdem kann es nicht sein, dass sich jener Teil der Berliner Verwaltung, der für die Erfüllung kommunaler Aufgaben originär zuständig ist, nun einen schlanken Fuß macht.

Nach dem Gesetzentwurf, der am nächsten Dienstag vom Senat endgültig beschlossen wird und dann in die parlamentarische Beratung geht, sind die zwölf Bezirke vorwiegend dafür zuständig, die Einhaltung des Mietenstopps zu kontrollieren. Eine klassische Ordnungsaufgabe, für die man neues, qualifiziertes Personal und eine passende IT braucht, vielleicht auch ein paar zusätzliche Büros. Pro Bezirksamt sind erst einmal vier Stellen eingeplant, die auf die fünfjährige Dauer des Mietenmoratoriums befristet sein sollen.

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Die Verantwortung für die Ausschreibung und Besetzung der Stellen wurde den Bezirken bereits abgenommen, dies muss die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bis zum Frühjahr erledigen. Angesichts des Fachkräftemangels und der nicht besonders attraktiven Jobs ist die Frage durchaus berechtigt, ob dies ein realistischer Zeitplan ist.

Senatorin Lompscher muss Dampf machen

Aber das liegt ganz in der Verantwortung der Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke), die mächtig Dampf machen muss, damit die Berliner Verwaltung für den Mietendeckel ausreichend ertüchtigt wird.

Mehr kann man den Bezirken kaum abnehmen, auch wenn sich einige Bürgermeister vom neuen Mietengesetz überfordert sehen. Die Sachlage ist aber klar: Es gibt in Berlin mit seiner zweistufigen Verwaltung rechtliche Regelungen darüber, welche Zuständigkeiten die kommunale Ebene hat – und welche nicht.

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Solange der Senat und das Abgeordnetenhaus neue gesetzliche Aufgaben, die sie den Bezirken aufbürden, mit dem notwendigen Personal und einer passenden Infrastruktur versehen, ist dieses System doch ganz in Ordnung. Auch wenn es im Verhältnis zwischen der Haupt- und Bezirksverwaltung immer wieder Probleme und Konflikte gibt, doch das ist seit fast hundert Jahren so.

Zweifel am Gesamtkonstrukt sind gestattet

Sollten die Bürgermeister nachweisen können, dass vier Stellen pro Bezirk nicht reichen, wird das Abgeordnetenhaus bei der Gesetzesberatung nachbessern müssen. Danach gibt es aber wirklich nichts mehr zu meckern. Zumal die Stadtentwicklungsbehörde und die Investitionsbank Berlin die Hauptlast bei der Umsetzung des Mietenstopps und der 2021 folgenden Mietensenkung tragen.

Ob das Gesamtkonstrukt dann funktioniert, wird man sehen. Zweifel daran sind gestattet. Aber es ist jetzt erst einmal die Pflicht der Berliner Verwaltung, auch der Bezirke, die Herausforderung anzunehmen.

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