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Nachdem er einen Fußgänger überfahren hatte, floh S. von der Unfallstelle.

© dpa

Nach Bewährungsstrafe für Todesfahrer: „Das ist Kuscheljustiz“

Ein Todesfahrer bekam zwei Jahre auf Bewährung. Demonstranten beklagen vor dem Amtsgericht das Gerichtsurteil.

Eine kleine Gruppe von Menschen – 15 Teilnehmer zählte die Polizei – hatte sich am Freitagmittag zu einer Mahnwache vor dem Amtsgericht Tiergarten versammelt. Sie hielten sich Schilder vor die Brust, mit Aufschriften wie „Gegen Kuscheljustiz“, „Autojustiz“ und „Skandalurteil“. Damit protestierten sie gegen ein Urteil, das am Donnerstag gegen Tino S. verhängt worden war. Zwei Jahre auf Bewährung hatte der 45-Jährige bekommen.

S. hatte am 16. Juli 2015 einen Fußgänger überfahren, der bei Rot über die Straße ging. Anschließend floh S. von der Unfallstelle. Wegen Fahrens ohne Führerschein und Unfallflucht wurde er nun verurteilt. Fahrlässige Tötung sah das Gericht jedoch nicht als erwiesen an. Obwohl S. bereits fünfmal wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden war und zweimal wegen Unfallflucht.

„Wenn jemand immer wieder ohne Fahrerlaubnis fährt, mehrfach Fahrerflucht begeht, einen Menschen totfährt und trotzdem nicht ins Gefängnis muss, können wir noch so viele Fahrradspuren schaffen, dann werden Fahrradfahrer in dieser Stadt niemals sicher sein“, sagte Heinrich Strößenreuther, der die Demonstration angemeldet hat, zu den Teilnehmern.

Der 50-Jährige ist wohl Berlins streitbarster und zugleich erfolgreichster Fahrradaktivist. Als Vorstand des Vereins „Changing Cities“ hat er den Volksentscheid Fahrrad auf den Weg gebracht, der entscheidend dazu beitrug, dass der Senat im Dezember 2017 das Mobilitätsgesetz – in erster Linie ein Radgesetz – verabschiedet hat.

Ein falsches Signal

Strößenreuther will aber nicht nur bessere Radwege. Seit 2015 hat er immer wieder gegen nach seiner Meinung zu milde Urteile für Autofahrer protestiert, die Fahrradfahrer oder Fußgänger schwer verletzt haben. Einen Kampf, den er auch auf Twitter führt – Stichwort „Autojustiz“. Urteile wie das gegen Tino S. hält er für falsch. „Mir geht es nicht darum, dass diese Menschen jahrelang ins Gefängnis gehen“, sagt er. „Wer einen Menschen überfahren hat, ist vermutlich für sein Leben genug gestraft.“ Aber es sei ein fatales Signal an andere Autofahrer, wenn derartiges Fehlverhalten nicht wenigstens zu ein paar Monaten Gefängnis führe.

Bewährung für einen Mann, der jahrelang unbelehrbar schien? Das Gericht hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Am Ende kamen der Richter und zwei Schöffen aber zu dem Schluss, den Vorwurf der fahrlässigen Tötung nicht bestätigt zu sehen – anders als die Staatsanwältin, die zweieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung gefordert hatte.

Der Prozess, der am 14. Dezember begann, sollte ursprünglich an einem einzigen Tag abgehandelt werden. Doch es kamen vier weitere Termine bis zum Urteil hinzu. Wie schnell war der Fußgänger unterwegs, als er bei roter Ampel über die Straße lief? Hätte S. eher reagieren können und müssen? Und es ging auch um die heikle Frage: Hatte S. Alkohol im Blut? Schließlich kam er gerade aus einer Cocktail-Bar.

Eine Zeugin hatte den Fußgänger gesehen. Sie gab zu Protokoll, der Mann sei schnell gegangen, aber nicht gerannt. Eine Beschreibung, die viel Spielraum zulässt. Ein Experte wurde mit einer Einschätzung beauftragt. Bei einer Lauf-Geschwindigkeit von mehr als acht Stundenkilometer wäre der Unfall nicht zu verhindern gewesen, hieß es. Möglicherweise sei der Fußgänger doch „etwas schneller“ gelaufen, der Crash damit nicht vermeidbar gewesen, urteilte das Gericht schließlich.

Ein Mann, der sich geändert hat?

War der Golf-Fahrer, der sich trotz sechs Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten ans Steuer gesetzt hatte, angetrunken? Die Staatsanwältin ging in ihrem Plädoyer von „etwas Alkohol“ aus. Dass es keine genauen Werte gibt, liegt an der Unfallflucht des Angeklagten. Als der Fußgänger mit schwersten Kopfverletzungen auf der Straße lag, eilten zwei junge Frauen zu Hilfe. S. aber soll gesagt haben: „Ich kann das nicht.“ Passanten wollten ihn aufhalten. Er floh – „instinktiv“, sagte er später. Erst viele Stunden später meldete er sich bei der Polizei.

Das Fahren ohne Führerschein und die Unfallflucht hat S. gestanden. Er beschrieb sich als einen Mann, der sich in den zweieinhalb Jahren nach dem Unfall komplett geändert habe. Er befinde sich in einer Therapie, trinke keinen Tropfen Alkohol mehr, fahre nur noch mit dem Fahrrad. Tatsächlich ist er nicht mehr als Verkehrssünder aufgefallen. Der Wandel sorgte nun für eine „positive Sozialprognose“, die für die Verhängung einer Bewährungsstrafe erforderlich ist. Weil S. „verdammt oft ohne Führerschein gefahren ist“, verhängte das Gericht für diesen Punkt die höchstmögliche Strafe von einem Jahr. Das zweite Jahr begründet sich durch die Unfallflucht. Mit einer dreijährigen Führerscheinsperre folgten die Richter der Staatsanwaltschaft.

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