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Innensenatorin Iris Spranger (SPD).

© dpa/Annette Riedl

Nach Berichten über Erhöhung der Pensionsgrenze: Berliner Grüne weisen Kritik von Innensenatorin Spranger zurück

Innsenatorin Iris Spranger (SPD) hatte Kritik geübt, da Pläne zur Anhebung der Pensionsgrenze öffentlich wurden. Für die Grünen ist der Vorwurf überzogen

Im Streit um die mögliche Erhöhung der Pensionsgrenze für Polizisten und Feuerwehrleute stellt sich die Berliner Grünen-Fraktion gegen Innensenatorin Iris Spranger (SPD). „Der Vorwurf der Innensenatorin gegenüber der Finanzverwaltung ist überzogen, da noch nicht einmal ein abgestimmter Referentenentwurf vorliegt“, sagte Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Fraktion, dem Tagesspiegel.

Zuvor hatte Spranger öffentlich Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) gerüffelt, weil Pläne über die Anhebung der Altersgrenze öffentlich geworden waren. Diese seien nicht mit ihr abgestimmt gewesen, sagte Spranger dem Tagesspiegel.

Franco verteidigt den Finanzsenator: „Selbstverständlich hat auch die Finanzverwaltung im Blick, dass es für Polizisten und Feuerwehrleute wegen der besonderen Belastungen auch besondere Regeln geben muss – wie in allen anderen Bundesländern auch.“ Eine pauschale Anhebung auf 67 Jahre werde es deshalb nicht geben, versprach der Grünen-Innenpolitiker. „Gerade die Vollzugsbedienstete müssen wir besonders in den Blick nehmen und jede mögliche Erhöhung des Pensionseintrittsalters sorgfältig und differenziert abwägen.“

Dies sei jedoch eine Selbstverständlichkeit, sagte Franco. Aus der Koalition ist aber von mehreren Seiten zu hören, dass eine leichte Erhöhung der Altersgrenze auch für Polizisten und Feuerwehrleute im Gespräch ist.

Beratungen mit Gewerkschaften und Personalvertretungen stehen an

Allerdings stehen in den kommenden Wochen noch die Beratungen unter anderem mit den Gewerkschaften und Personalvertretungen an. Ein Referentenentwurf wird nach Tagesspiegel-Informationen erst im Sommer erwartet. Ausgelöst worden war der Streit zwischen Innen- und Finanzverwaltung durch die Antwort der Finanzverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage, in der angekündigt wurde, dass bei der generellen Erhöhung der Pensionsgrenzen auch jene für Vollzugsbedienstete angepasst werden sollen.

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Hintergrund ist eine lange anstehende Anhebung des Pensionsalters auf das Niveau des Renteneintrittsalters. Berlin ist das letzte Bundesland, das diese noch nicht vollzogen hat. Ab dem 1. 1. 2023 will die Finanzverwaltung das Ruhestandsalter schrittweise auf bis zu 67 Jahre anheben.

Das geschieht aber behutsam: Weil das Pensionsalter jedes Jahr nur um drei Monate erhöht werden soll, wäre die endgültige Anpassung erst 2031 vollzogen. Für Polizisten und Feuerwehrleute gelten in allen Bundesländern Sonderregeln. Sie dürfen überall schon etwas früher – meist zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr – in Pension gehen. Das ist auch in Berlin zu erwarten.

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