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In Berlin wächst der Widerstand gegen steigende Mieten und Immobilienspekulation.

© imago/Christian Ditsch

Nach Antrag von Berlin und Hamburg: Bundesrat fordert rechtssicheres Vorkaufsrecht vom Bund

Die Länderkammer fordert den Bund auf, durch eine Gesetzesnovelle das Vorkaufsrecht wieder in Kraft zu setzen. Der Beschluss übt Druck auf die Regierung auf.

Das besonders in Friedrichshain-Kreuzberg sehr beliebte Recht der Kommune, bei einem Deal von Wohnimmobilien anstelle des Käufers zu treten und das Objekt durch Ausübung des Vorkaufsrechts zu erwerben, soll nach dem Willen des Bundesrats in einer neuen, rechtssicheren Gesetzesform wieder nutzbar werden. Das hat die Länderkammer auf Antrag von Hamburg und Berlin am Freitag beschlossen.

Erforderlich wird neues Gesetz zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes, weil das Bundesverwaltungsgericht im November die bestehende Regelung im Falle eines Wohnhauses im Bergmannkiez im Stadtteil Kreuzberg gekippt hatte.

Die Begründung: Die Ausübung des Vorkaufsrechts sei ausgeschlossen, wenn das Grundstück entsprechend den Zielen der städtebaulichen Maßnahmen bebaut ist und genutzt wird und eine auf ihm errichtete bauliche Anlage keine Missstände oder Mängel aufweist. 

Das heißt: Ein Kauf darf nicht auf den hin Verdacht unterbunden werden, dass ein Käufer mit dem Objekt Unlauteres im Sinn hat. Im Fall des Kreuzberger Wohnhauses war eine solche streitbare Nutzung nicht zu erkennen. Es komme hier auf die „tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung über das Vorkaufsrecht“ an – und nicht auf etwaige künftige Strategien zur Mietenerhöhung.

Darauf und auf die damit verbundene Sorge vor einer Verdrängung von Mietern und einer Entmischung des Quartiers hatte der Bezirk gezielt. Doch wegen der bloßen „Annahme, dass der Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen werde“, darf das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden. Damit ist der Schutz der Berliner Mischung aus Haushalten mit kleinen bis großen Einkünften kaum mehr möglich. 

Bundesregierung muss dem Appell nicht folgen

Nur eine Novelle der gesetzlichen Grundlage des Vorkaufsrechts würde das Vorkaufsrecht wieder aufleben lassen. „Die Mieter:innen wollen wir mit dem Vorkaufsrecht vor Spekulation schützen“, sagte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). Bei berechtigten Zweifeln müssten die Kommunen als Käufer eintreten können. Geisel begrüßte die Entscheidung des Bundesrats. 

Elif Eralp von der Linke-Fraktion, Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung, sagte: „Damit steigt der Druck auf die Bundesregierung, ein effektives Vorkaufsrecht für die Kommunen zu gewährleisten.“

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Die Entscheidung des Bundesrats ist ein Appell, dem die Bundesregierung nicht folgen muss. Ob sich das SPD-geführte Bauministerium gegen Widerstände vom Koalitionspartner FDP durchsetzen kann, wird sich zeigen. 

„Umgehend das Baugesetzbuch zu ändern“, dazu forderte der Chef des Berliner Mietervereins Reiner Wild die Bundesregierung auf. Bei „erwartbaren Beeinträchtigungen des Milieuschutzes zum Beispiel wegen eines sehr hohen Kaufpreises“ müsse das Vorkaufsrecht ausgeübt werden können, zumal wenn der Käufer keine Vereinbarung über sozialverträgliche Mieten mit der Kommune unterzeichnen will.

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