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Am 25. August 2015 niedergebrannt: eine als Flüchtlingsunterkunft geplante Sporthalle in Nauen.

© Julian Stähle/dpa

Nach Anschlag auf Flüchtlingsunterkunft: NPD-Politiker als Rädelsführer bei Nauener Brandstiftung angeklagt

Eine sechsköpfige Gruppe um den NPD-Politiker Maik S. soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft maßgeblich für den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen verantwortlich sein.

Sie arbeiteten konspirativ und schotteten sich extrem ab. Doch als die Ermittler die Neonazi-Truppe im März aushoben, war alles klar. Denn die Rechtsextremen aus Nauen (Havelland) hatten Videos von ihren Taten über eine Whats App-Gruppe geteilt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Potsdam Anklage gegen die sechsköpfige Terror-Truppe um den NPD-Kreistagspolitiker und Stadtverordneten Maik S. vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Potsdam erhoben. Die Gruppe soll im August vergangenen Jahres den schweren Brandanschlag auf eine neue Turnhalle verübt haben, die als Flüchtlings-Notunterkunft vorgesehen war und völlig zerstört wurde. Fünf der Neonazis wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen, Rädelsführer sei Maik S. gewesen, der nicht nur NPD-Funktionär, sondern eine Führungsfigur der Neonazi-Szene in West-Brandenburg und Chef-Aktivist der Kameradschaft „Freie Kräfte Neuruppin/ Osthavelland“ war.

Nach Tagesspiegel-Informationen sind die Ergebnisse der Ermittlungen auch in das NPD-Verbotsverfahren eingeflossen. Denn der Fall belegt aus Sicht der Bundesländer, die das Verbot beantragt haben, dass die NPD nicht nur einfach gegen Ausländer hetzt – sondern dass sie aktiv mit Gewalttaten die grundgesetzliche Ordnung und den Staat bekämpft. Einzelnen Mitgliedern der Gruppe werden weitere Anschläge und Attacken zur Last gelegt: etwa ein Brandanschlag auf ein Auto eines Polen Mitte Mai 2015. Oder die Brandstiftung an einer mobilen Toilette auf einer Baustelle für ein Asyl-Übergangsheim im Juli 2015.

Dazu zählen aber auch Farbbeutelattacken und Sachbeschädigung an einem Parteibüro der Linken sowie die Sprengung eines Unterstandes an einem Discounter. Schneider selbst wird noch Nötigung vorgeworfen: Er hatte im Frühjahr einen Mob angeführt, der eine Sitzung des Kreistags zu einem Asylheim stürmen wollte und erst im letzten Moment von der Polizei gestoppt werden konnte. Zwei weitere Taten konnten, obwohl der Staatsschutz klaren Verdacht hatte, nicht der Truppe zugeordnet werden: eine Propagandaaktion und der Brandanschlag auf den Privatwagen eines Kommunalpolitiker-Paares der Linken. Schneider und zwei weitere Angeklagte sitzen in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft sah trotz der Kette von Anschlägen, aber auch trotz der Drohbriefe mit einer Anleitung zum Bombenbau gegen die „Invasion der Ausländer“ keinen Hinweis auf eine terroristische Vereinigung

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