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Klage abgewiesen: Das Arbeitsgericht Berlin sieht in dem Kopftuchverbot keine Verfassungswidrigkeit des zugrundeliegenden Berliner Neutralitätsgesetzes.

© Friso Gentsch/dpa

Muslime in Berlin: Lehrerin mit Kopftuch scheitert vor Berliner Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer muslimischen Lehrerin gegen das Kopftuchverbot an Berliner Schulen abgewiesen. Die Pädagogin hatte eine Entschädigung gefordert.

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer muslimischen Lehrerin gegen das Kopftuchverbot an Berliner Schulen abgewiesen. Die Pädagogin hatte eine Entschädigung gefordert, weil ihre Bewerbung als Grundschullehrerin im Frühjahr 2015 vom Land Berlin mit Verweis auf ihr muslimisches Kopftuch abgelehnt worden sei. Das Gericht sah indes am Donnerstag keine Verfassungswidrigkeit des zugrundeliegenden Berliner Neutralitätsgesetzes.
Im Unterschied zu einer früheren Regelung im Schulgesetz in Nordrhein-Westfallen gebe es in der Bundeshauptstadt „keine gleichheitswidrige Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen“, urteilte das Gericht.

Das Gesetz behandle alle Religionen gleich

Das Berliner Neutralitätsgesetz behandele alle Religionen gleich. Danach ist das Tragen deutlich sichtbarer religiöser Symbole wie des muslimischen Kopftuch, der jüdischen Kippa oder dem christlichen Kreuz im Öffentlichen Dienst verboten. Zuvor war zum Prozessauftakt der Versuch einer gütlichen Einigung gescheitert. Das Land Berlin hatte der Frau dabei einen allgemeinen Arbeitsvertrag für Lehrkräfte angeboten. Die Anwältin der Klägerin, Maryam Haschemi, lehnte den Vertrag mit der Begründung ab, dass ihre Mandantin damit lediglich in Berliner Berufsschulen tätig sein könnte. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht werden.

(epd)

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