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Kerzen mit Bildern von Hatun Sürücü an einem Gedenkstein in Berlin

© Lukas Schulze/dpa

Update

Mordfall Hatun Sürücü in Berlin: Türkisches Gericht spricht Sürücü-Brüder frei

2005 wurde Hatun Sürücü an einer Bushaltestelle in Berlin mit drei Kopfschüssen getötet. Zwei ihrer Brüder, die den Mordauftrag gegeben haben sollen, wurden jetzt in Istanbul aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Mehr als zwölf Jahre nach dem „Ehrenmord“ an Hatun Sürücü in Berlin muss die Familie des Mordopfers vorerst keine Strafverfolgung mehr befürchten. Ein Gericht in der türkischen Metropole Istanbul sprach zwei ältere Brüder von Hatun Sürücü frei, die im Februar 2005 in der deutschen Hauptstadt die Tatwaffe besorgt und ihren jüngeren Bruder zu den Schüssen auf ihre Schwester angehalten haben sollen. Die Istanbuler Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung von Mutlu und Alparslan Sürücü wegen Beihilfe zum Mord gefordert. Türkische Frauenrechtlerinnen machen das verschärfte politische Klima in der Türkei unter dem Ausnahmezustand für die Entscheidung mitverantwortlich und setzen ihre Hoffnungen auf Deutschland.

Das Gericht begründete die Freisprüche mit einem Mangel an Beweisen; bei einer Verurteilung hätten die Angeklagten mit jeweils bis zu 20 Jahren Haft rechnen müssen. Hatun Sürücü, die als Teenager von ihren Eltern in der Türkei zwangsverheiratet wurde, war wegen ihrer westlichen Lebensweise an einer Bushaltestelle in Berlin mit drei Kopfschüssen getötet worden. Der Fall hatte in Deutschland eine heftige Diskussion über so genannte „Ehrenmorde“ ausgelöst, die unter anderem durch das Verhalten der Familie angefacht wurde. Der als Todesschütze verurteilte jüngere Sürücü-Bruder Ayhan berichtete vor dem Gericht in Berlin von seiner Verachtung für die Lebensweise seiner Schwester.

Reue wegen des Mordes an der Schwester war nicht erkennbar

Der Istanbuler Prozess gegen die beiden älteren Sürücü-Brüder Mutlu und Alparslan begann im Januar vergangenen Jahres und war eine Folge der Gerichtsprozesse in Deutschland. In Berlin war Ayhan Sürücü im Jahr 2006 zu neun Jahren Haft verurteilt und nach Verbüßung der Strafe in die Türkei abgeschoben worden, wo auch seine heute 36 und 38 Jahre alten Brüder leben. Ayhan soll als Täter ausgesucht worden sein, weil er als damals 19-jähriger mit einer relativ milden Strafe rechnen konnte – eine Taktik, die bei „Ehrenmorden“ häufig angewandt wird.

Mutlu und Aplarslan standen in Berlin zwar ebenfalls vor dem Richter, wurden aber aus Mangel an Beweisen freigesprochen und setzten sich an den Bosporus ab. Deutsche Auslieferungsanträge nach der Aufhebung der Freisprüche durch den Bundesgerichtshof im Jahr 2007 lehnte die Türkei ab und leitete statt dessen ein eigenes Verfahren ein. Vor den Istanbuler Richtern wiederholten die drei Sürücüs ihre Version der Dinge: Ayhan bekräftigte, er habe den Mord allein und ohne Hilfe seiner Brüder begangen. Im übrigen bedauere er es, dass sich die türkische Justiz mit der Sache befassen müsse. Reue wegen des Mordes an seiner Schwester war bei ihm nicht erkennbar. Ayhans Brüder verwiesen auf ihre Freisprüche in Deutschland und blieben in Istanbul auf freiem Fuß.

Mit Hilfe von Telefonaufzeichnungen aus Deutschland wollte die Istanbuler Staatsanwaltschaft den Sürücü-Brüdern nachweisen, dass sie unmittelbar nach dem Mord miteinander sprachen. Zudem soll Ayhan Sürücü seiner damaligen Freundin gesagt haben, er sei von seinen Brüdern unterstützt worden. Die Frau wurde im Istanbuler Prozess jedoch nicht vernommen. Nach den Freisprüchen kann die Istanbuler Staatsanwaltschaft nun Einspruch bei einem übergeordneten Gericht einlegen. Am Dienstag blieb zunächst aber offen, ob dies geschehen wird. Gülsüm Kav, Vorsitzende der Gruppe „Wir stoppen die Gewalt gegen Frauen“, sagte dem Tagesspiegel, sie setze keinen großen Hoffnungen mehr in die türkische Justiz.

2016 wurden in der Türkei 261 Frauen von Angehörigen oder Lebensgefährten getötet

Insbesondere seit der Verhängung des Ausnahmezustandes in der Türkei nach dem Putschversuch des vergangenen Jahres beobachte ihr Verband, dass Gerichtsverfahren wegen Verbrechen an Frauen auffällig häufig mit Freisprüchen endeten, sagte die Frauenrechtlerin Kav. Laut einer Zählung der Internetplattform Bianet wurden im vergangenen Jahr in der Türkei 261 Frauen von Angehörigen oder Lebensgefährten getötet; in den ersten vier Monaten dieses Jahres wurden bereits 101 Opfer gezählt.

Kav betonte, Gerechtigkeit für Hatun Sürücü könne nun nur noch vom europäischen Menschenrechtsgerichtshof oder von der deutschen Justiz kommen. Die Bundesrepublik könne nach den Freisprüchen in Istanbul von der Türkei nun die Auslieferung von Mutlu und Alparslan verlangen, sagte die Frauenrechtlerin. Die Erfolgschancen einer solchen Initiative Berlins wären allerdings äußerst gering.

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