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Fundort. Einsatzkräfte der Polizei und Kriminaltechniker stehen am 8. September 2017 am Hardenbergplatz.

© Paul Zinken/dpa

Update

Mord im Tiergarten: Ilyas A. wird ab dem 28. März der Prozess gemacht

Am 5. September 2017 soll der 18-jährige Obdachlose die Kunsthistorikerin Susanne F. ermordet haben - für ein Handy und etwas Kleingeld.

Nach dem gewaltsamen Tod der Kunsthistorikerin Susanne F. vor knapp sieben Monaten im Tiergarten steht der mutmaßliche Mörder ab 28. März vor dem Landgericht. Der 18-jährige Ilyas A. soll die 60-Jährige völlig überraschend attackiert, erwürgt und ausgeraubt haben. Mit ihrem Handy und mindestens zwei Euro sei er geflohen, so die Ermittler. Die Anklage lautet auf heimtückischen Mord aus Habgier und Verdeckungsabsicht.

Die Leiche wurde im Gebüsch entdeckt

Die Frau aus Charlottenburg war nach einem Treffen mit Freundinnen am 5. September im „Schleusenkrug“ allein zu Fuß in Richtung Bahnhof Zoo aufgebrochen. Ihre Leiche wurde drei Tage später von Passanten in einem Gebüsch entdeckt. Ilyas A., ein aus Tschetschenien stammender Russe ohne festen Wohnsitz in Deutschland, wurde eine Woche nach der Tat in Polen festgenommen. Er war über das Handy der Frau ermittelt worden. Seit Anfang Oktober befindet er sich in Berlin in Untersuchungshaft.

Mordopfer Susanne F. lebte in Charlottenburg und arbeitete als promovierte Kunsthistorikerin als „Kastellanin der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten“ – eine Art Schlossherrin – für das Schloss Glienicke und das Jagdschloss auf der Pfaueninsel.

Der Täter hätte gar nicht in Berlin sein sollen

Der Mordfall hatte eine Debatte über die laxe Abschiebpraxis ausgelöst. Ilyas A. war als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Als er Susanne F. tötete, hätte er gar nicht mehr in Deutschland sein dürfen.

Ilyas A. hatte in Berlin wegen mehrere Raubüberfälle auf Senioren bereits eineinhalb Jahre in Haft gesessen. Kurz vor Ende der Haft, Anfang November 2016, wurde eine Ausweisungsverfügung nach Russland erlassen. Die scheiterte, weil Russland keine kindgerechte Inobhutnahme gewährleistet.

Nach dem er im August 2017 volljährig wurde, wäre die Abschiebung möglich gewesen – es gab aber bis einen Tag vor dem Mord keine offizielle Meldeadresse. Und es gab keine Abschiebehaftplätze.

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