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Beamte der Spurensicherung sichern in einem Faltpavillon Spuren am Tatort im Kleinen Tiergarten.

© Christoph Soeder/dpa

Update

Mord an Georgier in Berlin: Mutmaßlicher Täter hatte wohl Unterstützer

Der Täter hatte wohl mindestens einen Komplizen. Die Bundesregierung wiederspricht Aussagen aus Moskau.

Im Fall des in Berlin ermordeten Georgiers kommen die Ermittlungen ins Rollen. Die ersten Erkenntnisse: Es muss mindestens ein Helfer in Berlin mitgewirkt haben. Dass er die Tat allein vorbereitet hat, gilt als unwahrscheinlich. Das sagte ein Vertreter des Generalbundesanwalts am Mittwoch im Innenausschuss des Bundestages nach Angaben von Teilnehmern einer nicht-öffentlichen Sitzung.

Zweitens gebe es Hinweise, dass ein Nachrichtendienst dem Täter falsche Papiere besorgte. Das erfuhren Mitglieder des Innenausschusses in ihrer Sitzung nach eigenen Angaben.

Schon in den letzten Wochen hatten sich Hinweise verdichtet, dass das Attentat womöglich aus Russland gesteuert wurde. Anfang der Woche, in der Nacht zu Dienstag, hatte Russlands Präsident Wladimir Putin den erschossenen Georgier als „Banditen“ und „Mörder“ bezeichnet. Den deutschen Behörden warf er vor, den „Verbrecher und Mörder“ trotz entsprechender Gesuche nicht ausgeliefert zu haben. Die Bundesregierung hielt dagegen: Ein solches Ersuchen sei gar nicht bekannt.

Bundesregierung widersprach Putin: „keine Erkenntnisse über Auslieferungsersuchen“

Die Bundesregierung hat diesen Aussagen des russischen Präsidenten Wladimir Putin am Mittwoch erneut widersprochen. Die Führung in Moskau habe nicht bei Deutschland die Auslieferung des in Berlin ermordeten Georgiers beantragt. „Es liegen uns keine Erkenntnisse über ein solches Auslieferungsersuchen vor“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin.

Die Haltung Deutschlands sei klar, sagte Seibert: „Wir fordern die russische Seite auf zu kooperieren und die Informationen, die ihr zur Verfügung stehen, uns zur Verfügung zu stellen.“ Diese Aussage von Kanzlerin Angela Merkel gelte weiter. Vergangene Woche hatte Deutschland zwei Mitarbeiter der russischen Botschaft in Berlin ausgewiesen. Russland kooperiere nicht ausreichend bei der Aufklärung des Mordes vom August, hieß es. Als Reaktion drohte auch Putin mit der Ausweisung deutscher Diplomaten: „Es gibt in solchen Fällen ungeschriebene Gesetze: Sie haben unsere Diplomaten ausgewiesen, wir weisen ihre aus“, sagte er.

Zugleich zog die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe die Ermittlungen in dem Fall an sich, da es Anhaltspunkte gebe, „dass die Tötung entweder im Auftrag von staatlichen Stellen der Russischen Föderation oder solchen der Autonomen Tschetschenischen Republik als Teil der Russischen Föderation erfolgt ist“.

Die neuen Erkenntnisse im Detail

Der Vertreter sagte, der Täter sei frühestens einen Tag vor den tödlichen Schüssen auf Tornike K. aus Warschau in die deutsche Hauptstadt gereist. Innerhalb weniger Stunden sei es schlicht unmöglich, den Wohnort und die Gewohnheiten des Opfers auszuspähen, sowie die Flucht zu planen. Unklar ist auch, wer dem Tatverdächtigen, der am 17. August erst von Moskau nach Paris und von dort weiter nach Polen geflogen war, die Tatwaffe vom Typ Glock 26 beschafft hat.

Das Opfer, ein 40-jähriger Georgier, soll in der russischen Teilrepublik Tschetschenien mit den Separatisten gekämpft haben. Ihm war am 23. August im Kleinen Tiergarten von hinten in Rücken und Kopf geschossen worden. Der Tatverdächtige wurde gefasst, sitzt in Untersuchungshaft und schweigt zu den Vorwürfen. Die Bundesanwaltschaft verdächtigt staatliche Stellen in Russland oder in der Teilrepublik Tschetschenien, den Mord in Auftrag gegeben zu haben. Russlands Präsident Wladimir Putin hat den Erschossenen als „Banditen“ und „Mörder“ bezeichnet.

Der Georgier stand unter anderem auf einer Liste mutmaßlicher Terroristen, die der russische Inlandsgeheimdienst FSB deutschen Behörden vor längerer Zeit übermittelt hatte. Putin hatte Deutschland vorgeworfen, ihn trotz entsprechender Gesuche nicht ausgeliefert zu haben. Dem widersprach die Bundesregierung. „Ein Auslieferungsersuchen Russlands zu dem Tatopfer ist der Bundesregierung nicht bekannt“, sagte ein Sprecher des Justizministeriums.

Tornike K. hatte in Deutschland Asyl beantragt. Sein Antrag wurde abgelehnt. Auch mit einer Klage gegen die Ablehnung hatte er keinen Erfolg. Sie wurde im Januar 2018 abgelehnt. Daraufhin ging er in Berufung, das Verfahren war noch nicht abgeschlossen.

Der Fall hat die deutsch-russischen Beziehungen schwer belastet. Die Bundesregierung wirft Russland fehlende Kooperation bei der Aufklärung vor und wies deshalb zwei russische Diplomaten aus. Der SPD-Innenpolitiker Uli Grötsch sagte nach der Sitzung: „Es darf nicht ohne drastische Konsequenzen bleiben, wenn ein fremder Staat einen Killer nach Deutschland schickt, um hier jemanden zu ermorden.“

Dieser drastische Fall zeigte, „dass der Verfassungsschutz das Thema Spionageabwehr nicht vernachlässigen darf“, sagte der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle.

Hinweise, dass ein Nachrichtendienst dem Täter falsche Identität besorgte

Wie die Mitglieder des Innenausschusses in ihrer Sitzung nach eigenen Angaben weiter erfuhren, gibt es Hinweise darauf, dass ein Nachrichtendienst dem Tatverdächtigen eine falsche Identität verschafft hat. Der Generalbundesanwalt hatte den zunächst von der Berliner Polizei bearbeiteten Fall am 4. Dezember übernommen.

Er teilte mit, der russische Tatverdächtige habe im September 2015 einen echten Pass mit einem neuen Namen erhalten - zwei Monate nachdem eine Fahndungsmitteilung, die ihn als Verdächtigen in einem anderen Mordfall nannte, gelöscht worden war. Dass er gefasst wurde, ist auch zwei Jugendlichen zu verdanken, die zufällig beobachteten, wie der mit einer Perücke getarnte Mann Fahrrad und Waffe in die Spree warf. Sie alarmierten die Polizei. (mit dpa, Reuters)

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