zum Hauptinhalt
Die Angeklagte im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs ihres eigenen Kindes sitzt in einem Verhandlungssaal des Landgerichts.

© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Missbrauchsopfer Franziska: Staatsanwaltschaft fordert mehrere Jahre Haft für Eltern

Monatelang hielten die Eltern die damals 12-Jährige gefangen und missbrauchten sie. Die Staatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafen – auch für die Mutter.

Von Sandra Dassler

Im seit mehr als einem Jahr am Cottbuser Landgericht laufenden Prozess um das Verstecken und den sexuellen Missbrauch der damals 12-jährigen Franziska haben die Anklagevertreter am Freitag mehrjährige Haftstrafen gefordert.

In ihrem Plädoyer sah es Staatsanwältin Martina Eberhard als erwiesen an, dass die 53-jährige Mutter des Mädchens aus Groß Schacksdorf bei Cottbus und ihr 48-jähriger Lebensgefährte sich des schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes schuldig gemacht haben. Außerdem warf sie beiden Angeklagten die Entziehung einer Minderjährigen vor. Der Lebensgefährte soll nun zehn, die Mutter fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.

Wie berichtet war Franziska im Oktober 2017 aus einem Kinderheim in Cottbus verschwunden. Ein halbes Jahr lang hatte die Polizei nach dem Mädchen gesucht, während die Mutter und deren Lebensgefährte angeblich verzweifelt waren und sich auch so vor Kameras und gegenüber Journalisten präsentierten. In Wirklichkeit hielten die beiden das Kind versteckt, erst im März 2018 wurde es bei einer unangekündigten Wohnungsdurchsuchung in Groß Schacksdorf gefunden.

Der Fall verursachte großes Aufsehen, auch weil er auf den ersten Blick an die Geschichte der Österreicherin Natascha Kampusch erinnerte, die als Kind entführt und mehr als acht Jahre in einem Haus gefangen gehalten wurde.

Laut Staatsanwaltschaft hat der aus Berlin stammende Lebensgefährte der Mutter das Kind immer wieder sexuell missbraucht – mal mit, mal ohne Wissen und Beteiligung der Mutter.

Franziska wollte nicht gegen die Mutter vorgehen

Was den Lebensgefährten der Mutter betrifft, schloss sich die Nebenklägerin, die das Opfer vertritt, dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Gegen ihre leibliche Mutter wollte Franziska nicht vorgehen. Diese hat sich während des laufenden Prozesses nicht zu den Vorwürfen geäußert, zuvor bei Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft allerdings schon. Selbst in diversen Medien erzählte sie von den Taten und davon, dass ihre Tochter „das ja selbst gewollt habe“.

Ein Gutachten bescheinigt der Mutter verminderte Schuldfähigkeit, bei ihrem Lebensgefährten ist das nicht der Fall. Dass die Höhe der Haftstrafe so unterschiedlich ist, liegt aber unter anderem auch daran, dass der Angeklagte vorbestraft ist. Vor Gericht hatte er die Vorwürfe abgestritten und ständig neue Anträge gestellt, was den Prozess immer wieder verzögerte. Am kommenden Montag werden die Verteidiger plädieren, das Urteil soll voraussichtlich am 3. März verkündet werden.

Zur Startseite