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Ein sanierter und ein unsanierter Altbau in der Rigaer Straße in Berlin Friedrichshain.

© imago/Christian Mang

Mieter versus Klima: Wie der Milieuschutz in Berlin energetische Modernisierung verhindert

Staatliche Regelungen zum Mieterschutz in Berlin gehen auf Kosten energetischer Sanierung – ein Zielkonflikt gerade für Grüne.

Um die Berliner vor steigenden Mieten und Verdrängung aus ihren Wohnungen zu schützen, haben Senat und Bezirke Milieuschutz-Gebiete ausgewiesen und den Handel von Miethäusern durch das staatliche Vorkaufsrecht begrenzt.

Eines der vorrangigen Ziele: Aufwendige Modernisierungen, die mit drastischen Mieterhöhungen verbunden sind, verhindern. Die Verordnungen wirken – doch Hauseigentümer beklagen, dass dies auch die erforderliche Sanierung des Wohnungsbestandes ausbremst und damit die Erreichung der Klimaziele verhindert.

Eine folgenreiche Maßnahme

Ein Beispiel für diese unerwünschte Nebenwirkung ist eine Vereinbarung zum Vorkaufsrecht zwischen Bezirken und privaten Immobilienbesitzern. Um das staatliche Vorkaufsrecht beim privaten Erwerb eines Miethauses abzuwenden, bieten Senat und Bezirk eine Vereinbarung an, die den Käufer dazu verpflichtet, unter anderem auch auf „energetische Sanierungsmaßnahmen“ zu verzichten.

Eine folgenreiche Maßnahme, vor der aber nicht einmal Stadträte der Grünen zurückschrecken.

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Dies geht aus dem Muster einer solchen „Abwendungsvereinbarung“ hervor, den das Bezirksamt Neukölln dem Käufer eines Wohnhauses zustellte und die dem Tagesspiegel vorliegt.

Laut Paragraf 1 soll der Käufer des Wohnhauses eine „Unterlassungsverpflichtung“ unterzeichnen, die alle Ökomaßnahmen verhindert, „sofern keine Rechtspflicht besteht“. Von Rechts wegen greift die „Energieeinsparverordnung“ des Bundes. Dabei gilt diese auch unter Umweltaktivisten als veraltet. Die Standards waren zuletzt vor sieben Jahren angepasst worden. Eine bereits ausgearbeitete Novelle mit schärferen Regelungen zum Umweltschutz legte die große Koalition auf Eis.

„Einerseits den Klimanotstand ausrufen und andererseits Maßnahmen zum Klimaschutz verhindern – so kann das Land Berlin doch nicht agieren“, sagt Matthias Klussmann. Er ist Chef der Immobilienfirma ML Real und kein Hardliner der Eigentümerfraktion. Das ebenfalls vom Bezirk ausgesprochene Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumsobjekte gehe in Ordnung. Auch auf den Anbau von Balkonen in Milieuschutzgebieten kann er gut verzichten.

Klima oder Mieter schützen – keine Frage

Beim Klimaschutz müsse Berlin dagegen vorankommen. Notfalls müsse der Staat über eine andere Aufteilung der Kosten nachdenken – und selbst einen Teil der Aufwendungen für energetische Maßnahmen durch die Gewährung von Förderungen übernehmen.

„Klima schützen oder die Mieter – das ist ein Zielkonflikt, überhaupt keine Frage“, gibt Neuköllns grüner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung Jochen Biedermann zu, in dessen Bezirk der Fall spielt.

Sozial handeln oder für die Umwelt, derselbe Spagat bestehe bei Haussanierungen in Milieuschutzgebieten. Auch dabei müssen die Eigentümer ihre Sanierungsabsichten mit dem Bezirk abstimmen. Denn die Bewohner der geschützten Milieus Neuköllns sind vielfach so knapp bei Kasse, dass sie am liebsten ganz auf Modernisierungen verzichten würden.

Andere Bezirke stünden vor demselben Problem

„Wie man es auch macht, am Ende sind beide gleichermaßen unzufrieden, Mieter und Eigentümer.“ Die Vorschriften in der Abwendungsvereinbarung „haben wir uns nicht selbst ausgedacht“, sagt der Stadtrat – es handle sich um eine Musteranweisung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Andere Bezirke stünden vor demselben Problem.

Um energetische Maßnahmen möglich zu machen, ohne die Mieten so zu erhöhen, dass Menschen ihre Wohnungen deshalb aufgeben müssen, biete der Bezirk Neukölln Hauseigentümern nun vertragliche Regelungen an, die auch umfangreiche Modernisierungen zulassen.

Bedingung ist, dass die Kosten dafür durch Förderungen der landeseigenen Förderbank IBB oder der KfW-Förderbank des Bundes gedeckt werden. Der Mieter dürfe nicht stärker zur Kasse gebeten werden als bei einer Sanierung nach Mindeststandards. „So etwas könnte man auch beim Vorkaufsrecht einführen“, sagt Biedermann.

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